Drucksache - 0268/XXI
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) billigt den Entwurf des Bebauungsplanes 7-95 für die Grundstücke Röblingstraße 90/162, Attilastraße 46-59 sowie die Flurstücke 127, 130, 133 und 135 der Flur 9 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof (Stand: 1.4.2022, Beginn der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2). Ferner trägt die BVV den als planungsrechtliche Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung gem. § 33 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) dienenden und sich aus der Abwägung ergebenen Entwurf des Bebauungsplanes mit. Sobald festgestellt werden kann, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 33 Abs. 1 Bau GB erfüllt sind (Planreife), kann diese durch das Bezirksamt beschlossen werden. Vorausgesetzt wird, dass der städtebauliche Vertrag zu diesem Zeitpunkt von allen Seiten unterschrieben vorliegt.
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