Drucksache - 0230/XXI  

 
 
Betreff: Verbesserung der Zusammenarbeit des Bezirksamts mit dem Bezirkssportbund und den Sportvereinen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SportBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Beratung
31.05.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
09.05.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2022 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportbund und den Sportvereinen zu verbessern. Hierfür sollten nach Möglichkeit folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Die Fertigstellung der Bescheide zur Vergabe sollte zwei Wochen vor dem Stichtag erfolgt sein. Der Bezirkssportbund bzw. die Sportvereine sollten dann umgehend informiert werden. Die Benachrichtigung sollte vorab auch digital erfolgen.
2. Anfragen an das Bezirksamt sollten innerhalb von höchstens zwei Wochen bearbeitet und beantwortet werden. Sollte eine abschließende Beantwortung länger als zwei Wochen dauern und dies im Vorfeld absehbar sein, sollte nach § 33 GGO I "unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer des Verfahrens und die Gründe für die Verzögerung erteilt werden. Nach Ablauf eines Monats oder der mitgeteilten voraussichtlichen Bearbeitungsdauer ist ein Zwischenbescheid zu erteilen."
3. Der Bezirkssportbund und die betroffenen Sportvereine sind bei anstehenden Bauvorhaben und Sanierungen von Sportanlagen umgehend durch die zuständigen Stellen zu informieren und einzubeziehen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Aufnahme der Tätigkeit des neuen Schul- und Sportamtsleiters zum 01. Juli 2022, sowie mit Abschluss des angeschobenen Stellenbesetzungsverfahrens für die seit mehreren Jahren unbesetzte Stelle der stellvertretenden Fachbereichsleitung Sport sowie der Nachbesetzung der Fachbereichsleitung Sport wird eine personelle Verstärkung des Fachbereichs Sport erfolgen. Mit der Verstärkung des Personalkörpers im Fachbereich Sport werden Service und Betreuung der Sportvereine weiter verbessert werden. Aber auch schon jetzt sind die Regelungen der GGO bei der Abarbeitung von Anfragen zu beachten.
Die Fertigstellung der Bescheide zur Sportstättenvergabe an die Sportvereine erfolgt in der Regel zwei Wochen vor dem Stichtag (01.04. Sommerhalbjahr und 01.10. Winterhalbjahr). Konkurrenzfälle (Antragsteller mehrerer Sportvereine für eine bestimmte Nutzungszeit einer Sportstätte) werden im Rahmen einer gemeinsamen Vergabesitzung zusammen mit dem Bezirkssportbund Tempelhof-Schöneberg (BSB) entschieden. Zudem findet mit dem BSB regelmäßig ein Jour Fixe statt und es besteht ein intensiver Austausch des Fachbereichs Sport mit den bezirklichen Sportvereinen. Hierbei wird insbesondere über anstehende Bauvorhaben sowie Sanierungen von Sportanlagen gesprochen.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0230/XXI als erledigt anzusehen.

 
 

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