Drucksache - 0228/XXI
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des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss, die Leitlinien für Bürgerbeteiligung und das Umsetzungskonzept für die Verwaltung in Tempelhof-Schöneberg anzunehmen und umzusetzen.
Begründung:
In einem langwierigen Prozess wurden im Jahr 2021 die Leitlinien Bürger_innenbeteiligung für Tempelhof-Schöneberg in einem trialogischen Prozess entwickelt. Mit Unterstützung eines externen Dienstleisters wurde eine trialogische Arbeitsgruppe (triAG) einberufen. Die triAG bestand aus insgesamt 24 Mitgliedern: 6 Personen aus der Verwaltung, 6 Personen aus der Politik (jeweils eine Vertretung der Fraktionen der BVV), 6 Personen der organisierten Zivilgesellschaft und 6 Bürger_innen (jeweils über ein Losverfahren ausgewählt). Dem Entwicklungsprozess lagen die landesweiten Leitlinien der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Grunde. Diese wurden von der triAG für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg angepasst und als Empfehlung in die bezirkliche Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung (AG SRO) eingebracht. Hier wurden noch verwaltungsseitige Anmerkungen in die Leitlinien eingearbeitet. Die nun vorliegenden bezirklichen Leitlinien gehen über die Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung hinaus. Sie schaffen einen Rahmen für eine neue Beteiligungskultur im Bezirk. Kernstücke sind dabei die Instrumente „Bezirkliche Anlaufstelle“, „Vorhabenliste“, „Anregung von Beteiligung“ und „Beteiligungskonzept“. Ob das Instrument „Beteiligungsbeirat“ im Bezirk eingerichtet wird, soll nach einer Evaluation zu gegebener Zeit entschieden werden.
Neben den Leitlinien wurde für die Umsetzung der Instrumente ein verwaltungsinternes Umsetzungskonzept als Handlungsleitfaden für die Verwaltung erarbeitet. AnlagenLeitlinien Bürger_innenbeteiligung für T-S
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