Drucksache - 0185/XXI  

 
 
Betreff: Anbringen fester Blitzer vor den Schulen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Beratung
07.06.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
4. Version vom 14.06.2022
0185_XXI_Anlage_Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung vor Schulen
Mitteilung zur Kenntnisnahme
7. Version vom 09.03.2023

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2022 folgenden Beschluss:


Vor den Schulen im Bezirk feste (stationäre) Blitzer angebracht werden, um die Autofahrer ständig kontrollieren und die Sicherheit von Schulkindern gewährleisten zu können. Aufwändige und kostenintensive Stichkontrollen durch Polizeibeamte würden somit entfallen. Da die Geräte fest montiert sind, (so wie in Großziethen,) erhöht sich die Sicherheit für die Kinder über das ganze Jahr.

Der Antrag soll in die Erwägungen in Bezug auf Drucksache 0217/XXI "Verkehrsüberwachung intensivieren, Raserei bekämpfen" einfließen.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat aufgrund des Beschlusses den Staatssekretär für Inneres, Herrn Torsten Akmann, angeschrieben. Seine Antwort vom 5. Januar 2023 wird dieser Mitteilung zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

 
 

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