Drucksache - 0198/XXI
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2022 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die der Beschwerde zu Grunde liegenden Reinigungsmängel wurden sanktioniert und abgestellt. Seit Februar 2022 liegen der SE FM aus der Ruppin-Grundschule keine schriftlichen Mängelmeldungen mehr vor, die zu einer Entgeltkürzung oder weiteren Sanktionsmaßnahmen gegen das in der Schule tätige Reinigungsunternehmen geführt hätten. Die sanitären Anlagen werden schultäglich entsprechend der DIN-Norm für Schulreinigung gereinigt. Sofern bei der Ausführung der Leistungen Mängel auftreten, ist dies durch den Schulhausmeister zu dokumentieren und an den Fachbereich Objektmanagement zu melden. Das langjährig etablierte Verfahren hierzu ist den Schulhausmeisterinnen und- meistern bekannt und wird regelmäßig in den Schulhausmeisterkonferenzen thematisiert. Wir bitten darum, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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