Drucksache - 0113/XXI  

 
 
Betreff: Jugendverkehrsschulen in Marienfelde und Lichtenrade etablieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. LINKE, CDU, SPD, GRÜNE, FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2022 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
06.12.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.03.2022 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Flächen in Marienfelde und in Lichtenrade sich für die Errichtung einer Jugendverkehrsschule eignen. Geprüft werden soll unter anderem die Fläche am zukünftigen Schulcampus Standort Marienfelde.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
r die Suche nach geeigneten Flächen für Jugendverkehrsschulen des Bezirks wurde eine fachbereichsübergreifende AG eingerichtet, die sich regelmäßig austauscht und von der unterschiedliche Standorte geprüft werden. Zum erwähnten Standort Schulcampus Marienfelde ist festzuhalten, dass der Wunsch der Schule besteht, einen Verkehrsgarten zu errichten. Die dafür benötigte Fläche stünde zur Verfügung und könnte genutzt werden. Ein Verkehrsgarten ist jedoch qualitativ und flächenmäßig nicht mit einer Jugendverkehrsschule gleichzusetzen. Für eine Jugendverkehrsschule ist auf dem Gelände nicht ausreichend Platz.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0113/XXI als erledigt anzusehen.

 
 

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