Drucksache - 0063/XXI  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2022 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
3_AnlageA_22_23_PMA_Gesamt
4_AnlageB_22_23_Vorbericht
5_AnlageC_22_23_Zahlenteil_mit_Erläuterung
6_AnlageD_22_23_Stellenplan_Stellenübersicht
7_AnlageE_22_23_Parkraum9550_KitaEB_Wirtschaftspläne

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet zu beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan wird für das

 

a)     Haushaltsjahr 2022 mit

Einnahmen in Höhe von      952.768.800 €

Ausgaben in Höhe von      952.768.800 €

 

sowie

 

b)     Haushaltsjahr 2023 mit

Einnahmen in Höhe von      958.777.700 €

Ausgaben in Höhe von      958.777.700 €

 

festgestellt.

 

Begründung:

 

Nach Artikel 72 (1) der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan.

 

Gemäß Artikel 85 Abs. 2 VvB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BezVG werden den Bezirken für die Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen. Abweichend von den Vorschriften zu § 26a der Landeshaushaltsordnung (LHO) besteht die Globalsumme aus dem Produktsummenbudget (PSB) mit den Teilplafonds Personal, Transfers und sonstige Sachausgaben sowie der Einnahmevorgabe und dem Wertausgleich zwischen den Bezirken. Zusätzlich erhält der Bezirk eine Zuweisung für die Transferausgaben außerhalb des PSB sowie die Zuweisung für Investitionen. Wie in den Vorjahren wird die auf Basis von Daten der Kosten- und Leistungsrechung vom Senat festgesetzte Zuweisung an die Bezirke (Bezirksplafonds) auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, der weiterhin nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln gegliedert ist.

 

Erneut ist vom Senat beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 aufzustellen. Um negative Auswirkungen für das Planjahr 2023 zu vermeiden, soweit landesweit kein Nachtragshaushaltsplan für 2021 aufgestellt werden sollte bzw. die zeitlichen Abläufe eine Einbindung der Bezirke in dieses Verfahren nicht ermöglichen sollten, muss auch der Bezirksplan für das Planjahr 2023 titelkonkret erstellt werden.

 

Durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2020 - § 12a - wurden die isolierten Jahresabschlüsse 2020 und 2021 neutral gestellt. Die Ergebnisvorträge der Bezirke aus den Jahren 2018 und 2019 gelten insoweit fort. Für die Erstellung des Entwurfs 2022/2023 bestand die Möglichkeit, durch Mittel aus dem Jahres-überschuss 2018 das von der SenFin zugewiesene Budget zusätzlich um rd. 22 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2022 und durch Mittel aus dem Jahresüberschuss 2019 im Haushaltsjahr 2023 um rd. 21 Mio. Euro zu erhöhen.

Zwar werden die endgültigen Werte für das Planjahr 2023 erst durch das Ergebnis der Daten der Kosten – und Leistungsrechnung 2021 aller Bezirke frühestens im Mai 2022 vorliegen, doch ist davon auszugehen, dass tiefergehende Veränderungen der Globalsummenzuweisung der Bezirke ausbleiben.

 

Über das weitergehende Verfahren, Veränderungen im Rahmen einer 2. Fortschreibung, der Nachschau bzw. durch Beschluss des Abgeordnetenhauses wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zeitnah unterrichten.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2022

a) Produktsummenbudget (PSB) 624.111.000 €

 Transferausgaben (Z - Teil außerhalb des PSB) 253.003.000 €

 Vertikaler Wertausgleich 837.000 €

 abzügl. Einnahmevorgabe -205.681.000 €

und

b) Teilsumme Investitionen  31.093.000 € .

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2023:

a) Produktsummenbudget (PSB) 627.212.000 €

 Transferausgaben (Z – Teil außerhalb des PSB) 257.910.000 €

 Vertikaler Wertausgleich 837.000 €

abzügl. Einnahmevorgabe -210.591.000 €

und

b) Teilsumme Investitionen 33.400.000 €  .

 

Die genannten Zahlenwerte sind jeweils im Vergleich zum Vorjahr nur bedingt aussagekräftig. Für weite Bereiche der Bezirksverwaltung spiegeln sie das Ergebnis der Kosten – und Leistungsrechnung im bezirksweiten Vergleich wider.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat erneut von der rechtlichen Möglichkeit des § 26 a LHO Gebrauch gemacht und Leitlinien z.B. für die Veranschlagung bei der baulichen Unterhaltung Hoch (schulisch, nicht-schulisch), Tief, Ausbildungsmittel sowie Lehr – und Lernmitteln festgelegt. Vergleichbares gilt für einen Teil der Transferausgaben. Hier werden zwar keine konkreten Leitlinien gesetzt, aber Mindestveranschlagungen vorgegeben. Die Einhaltung wird in einer von der SenFin durchgeführten Nachschau geprüft und gegenüber dem Abgeordnetenhaus dargelegt, ob die Bezirke die Transferausgaben auch sachgerecht veranschlagt haben. Die SenFin hat außerdem vorgegeben, dass Stellen mit Wegfallvermerk mit vollen Ansätzen im Kapitel 3390 aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu veranschlagen sind, da eine weitere Finanzierung des Personals bis zur dauerhaften Unterbringung in finanzierte Aufgabengebiete im Land Berlin aus dem Bezirkshaushalt zu erfolgen hat.

 

Die Möglichkeit des Ausgleichs durch Pauschale Minderausgaben ist formal auf einen Wert von 1 % der Ausgaben der Ansätze bei den Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 begrenzt. Für beide Haushaltsjahre 2022 und 2023 liegt das Gesamtvolumen der Pauschalen Minderausgaben innerhalb dieser Optionsgrenze.

 

Veranschlagte Pauschale Minderausgaben – auch innerhalb der zulässigen Bandbreite - zwingen zu einer Entscheidung in der jeweiligen Haushaltswirtschaft, wie die veranschlagten Überschreitungen der Zuweisung durch Sperren bei den Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen werden können. Dabei sind alle Einnahme- und Ausgabebereiche gleichermaßen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

Die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2020/2021 erfolgte im Bezirk wie folgt:

 

Im Bezirksamt wurde in seiner Sitzung am 01.06.2021 zur Vorbereitung auf die zu führenden Chefgespräche eine Mitteilung in Haushaltsangelegenheiten für den Haushaltsplanentwurf 2022/2023 zur Kenntnis genommen.

Die Fachbereiche waren danach aufgefordert, für die Chefgespräche einen Haushaltsplanentwurf für 2022/2023 zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurden einheitlich vorgefertigte Tabellen zur Verfügung gestellt, die rechtzeitig vor den Chefgesprächen dem Finanzservice zurückzureichen waren.

Im Zeitraum vom 14.06.-02.07.2021 fanden abteilungsbezogene Chefgespräche statt, in dessen Rahmen die Abteilungen die Möglichkeit hatten, ihre Bedarfe, die über das errechnete Budget hinausgingen, zu begründen und ggf. Einsparpotentiale zu erörtern.

 

Aus den Ergebnissen der Revision der Haushaltsplanentwürfe, der Einarbeitung der 1. Fortschreibung (1. FS) 2022/2023 der Globalsumme durch die SenFin vom 06.07.2021 und der Veränderung von Vorgaben und Leitlinien resultiert die zweite Mitteilung in Haushaltsangelegenheiten vom 12.10.2021 (BVV Drs. 2331/XX).

In dieser wird dem Bezirksamt der Sachstand der Neuberechnung des PSB nach 1.Fortschreibung, der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023 nach Revision und die jeweilige Bereichsüber- bzw. unterschreitung dargestellt.

Hierbei lag die Gesamtüberschreitung des Bezirks weit über der von SenFin gesetzten 1%-Obergrenze der Pauschalen Minderausgaben.

 

Das Bezirksamt hat zur Einhaltung der 1%-Obergrenze folgendes beschlossen:

In den Bereichen (außer bei den gesetzten Bereichen und Dezernentenkapiteln) wurden nachstehende Absenkungen vorgenommen:

  • Hauptgruppe 4 (2022: -6.500 T€ / 2023: -6.500 T€),
  • Hauptgruppe 5 (2022: -1,5% / 2023: -2,5%) und der
  • pauschalen Mehrausgaben (2022: -3.000 T€ / 2023: -4.000 T€ - Bauvorbereitungsmittel).

Die Ansätze der Hautgruppe 4 wurden um die Finanzierung der freien Stellen (Absenkung um 5.000 T€) und der neuen Stellen (Absenkung von 1.500 T€) gemindert. Damit nähern sich die veranschlagten Personalausgaben deutlich dem von der Senatsverwaltung für Finanzen errechneten Richtwert.

Die prozentuale Kürzung der Hauptgruppe 5 i.H.v. 1,5% in 2022 und 2,5% in 2023 wurde als vertretbar angesehen und bei entsprechenden Titeln durch die SE FinPers umgesetzt. In der Haushaltswirtschaft können die Bereiche bei Bedarf durch Sollveränderungen notwendige Veränderungen vornehmen.

Durch die Reduzierung der pauschalen Mehrausgaben um die Bauvorbereitungsmittel, müssen hierfür bei Bedarf alternative Finanzierungsformen - ggf. unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Finanzen - ermittelt werden.

 

Die summenmäßige Zusammenfassung der Revision und der jeweiligen Bereichsüber- bzw. unterschreitung ist der Anlage A -2022- und Anlage A -2023- zu entnehmen.

Nach Beschluss des Haushaltsplans 2022/2023 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin wird das Bezirksamt über die Auflösung der Pauschalen Minderausgaben mit gesonderter Vorlage entscheiden.

 

Außerdem sind nachstehende Anlagen beigefügt:

 

-          Anlage B: Vorbericht

-          Anlage C: Zahlenwerk mit derzeit  aktuellen Erläuterungen (werden weiterhin noch revidiert)

-          Anlage D: Stellenplan und Stellenübersicht

-          Anlage E: Wirtschaftspläne
 

Die Anlagen sind In Allris einsehbar.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen