Drucksache - 2328/XX
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: In der Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg wird folgender Paragraph ergänzt:
§ 21a Ausschuss für Partizipation und Integration (1) Der Ausschuss für Partizipation und Integration ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Partizipation, Integration und gleichberechtigte Teilhabe der Personen mit Migrationsgeschichte im Sinne des § 3 Absatz 1 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 haben. Vor einer Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung über Angelegenheiten nach Satz 1 soll er angehört werden (§ 32 Absatz 1 BezVG). (2) Die Mehrheit der Bürgerdeputierten soll aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen (§ 32 Absatz 2 BezVG). Insbesondere Vereine und Verbände die im Bezirk wirken und die in die für Integration zuständigen Senatsverwaltung zu führende Liste eingetragen sind, sollen Vorschläge für die Wahl der sechs Bürgerdeputierten unterbreiten. Die Vorsteherin/der Vorsteher informiert über diese Möglichkeit durch entsprechende Veröffentlichungen ggf. in Zusammenarbeit mit der/dem Integrationsbeauftragten im Bezirksamt. |
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