Der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. 0136/XIX) folgend wurde im Jahr 2013 eine Kommission für „Kunst im Stadtraum/Kunst am Bau (Kunstkommission) gebildet.
Die Fachkommission berät den Bezirk Tempelhof-Schöneberg in allen Fragen der Kunst am Bau und im Stadtraum. Sie setzt die Anweisung Bau bei allen Kunst am Bau Maßnahmen um, empfiehlt Verfahren, bereitet Auslobungen vor, empfiehlt für nicht offene Kunstwettbewerbe Künstler_innen und die Zusammensetzung der Preisgerichte, berät zu Einzelanträgen temporärer Kunst im Stadtraum und zur Pflege und Wartung bestehender Kunstwerke.
Dieser Fachkommission werden künftig als stimmberechtigte Mitglieder angehören:
Nach bisheriger GO | Nach neuer GO |
Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Soziales | Bezirksstadtrat/-rätin für Weiterbildung und Kultur |
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen | Bezirksstadtrat/-rätin für Facility Management |
Bezirksstadtrat für Jugend, Umwelt, Gesundheit, Schule und Sport | Bezirksstadtrat/-rätin für Schule und Sport |
Leiterin Fachbereich Kunst Kultur Museen | Leiter/-in Fachbereich Kunst Kultur Museen |
Leiterin Dezentrale Kulturarbeit | |
| Leiter/-in der Kommunalen Galerien |
Stellv. Leiter Baumanagement | Stellv. Leiter/-in Baumanagement |
| Leiter/-in Straßen- und Grünflächenamt |
Vertreter/-in des Büros für Kunst im öffentlichen Raum | Vertreter/-in des Büros für Kunst im öffentlichen Raum |
Vertreter/-in der Fachöffentlichkeit | Vertreter/-in der Fachöffentlichkeit |
3 Bildende Künstler/-innen | 3 Bildende Künstler/-innen |
Vertreter/-in aus dem Bereich Architektur | Vertreter/-in aus dem Bereich Architektur |
Vertreter/-in aus dem Bereich Landschaftsarchitektur | Vertreter/-in aus dem Bereich Landschaftsarchitektur |
sowie je ein/e Vertreter/-in der Fraktionen und Gruppen der Bezirksverordnetenversammlung als nicht stimmberechtigte Gäste.
Die geänderte Zusammensetzung der Kommission Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum (Kunstkommission) wird in der Geschäftsordnung der Kommission nachvollzogen dabei wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, weswegen diese wie folgt geändert wurde:
Geschäftsordnung der Kommission Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
(Aktualisierung durch BA-Beschluss vom 31. August 2021)
I. Berufung der Kommission Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum
1. Aufgrund des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg vom 22. August 2012 wurde eine Kommission gebildet. Die neue Kommission arbeitet auf der Grundlage der aktuellsten Fassung der Anweisung Bau (Fortschreibung vom 19. Januar 2006) und der RPW 2013.
2. Unter "Kunst am Bau" sind künstlerische Gestaltungen in und an Bauwerken, in Grünanlagen, auf Plätzen, Straßen usw. zu verstehen (maßnahmegebunden).
3. Unter "Kunst im Stadtraum" sind künstlerische Gestaltungen an stadträumlich bedeutsamen Stellen oder in Bezug auf besondere Bauwerke sowie für besondere gesellschaftliche relevante Themenstellungen zu verstehen (maßnahmeungebunden).
II. Mitglieder
Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- Bezirksstadtrat/-rätin für Weiterbildung und Kultur
- Bezirksstadtrat/-rätin für Facility Management
- Bezirksstadtrat/-rätin für Schule und Sport
- Leiter_in Fachbereich Kunst Kultur Museen
- Leiter_in der Kommunalen Galerien
- stellvertretender Leiter_in Baumanagement
- Leiter_in Straßen- und Grünflächenamt
- Vertreter_in des Büros für Kunst im öffentlichen Raum
- Vertreter_innen der Fachöffentlichkeit
- 3 Bildende Künstler_innen
- 1 Vertreter_innen aus dem Bereich Architektur
- 1 Vertreter_in aus dem Bereich Landschaftsarchitektur
sowie je ein_e Vertreter_in der Fraktionen und Gruppen als nicht stimmberechtigte Gäste.
Die Mitglieder werden für eine Wahlperiode berufen.
III. Aufgaben
1. Die Kommission berät über Fragen der Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum.
2. Sie empfiehlt demokratische und transparente Verfahren zur Umsetzung der Anweisung Bau und bereitet Wettbewerbe vor.
3. Sie greift Anregungen für "Kunst im Stadtraum" aus der Öffentlichkeit auf, bringt Vorschläge ein und vertritt diese gegenüber der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten.
4. Das Bezirksamt beteiligt die Kommission an allen Fragen der Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum, die Pflege und Wartung der Kunstwerke eingeschlossen.
IV. Vorsitz und Geschäftsführung
1. Den Vorsitz der Kommission wird durch den/die Stadtrat/-rätin für Weiterbildung und Kultur und die Stellvertretung durch die Stadträte/Stadträtinnen für Facility Management und Schule und Sport wahrgenommen.
2. Die Geschäftsführung der Kommission obliegt den Fachbereichen Baumanagement und Kultur. Sie umfasst die gemeinsame Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen.
V. Sitzungen der Kommission
1. Sitzungen der Kommission finden in der Regel vierteljährlich statt. Der Termin ist möglichst in der vorhergehenden Sitzung abzustimmen, bzw. in einer Jahresplanung festzulegen. Arbeitsgruppen können nach Bedarf gebildet werden.
2. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung in Absprache mit dem Vorsitz und den Mitgliedern festgelegt.
3. Die Geschäftsstelle lädt zu den Sitzungen mindestens zehn Tage vor dem Termin ein.
4. Zu den Sitzungen können weitere Personen geladen werden.
VI. Beratung und Beschlussfassung
1. Beraten werden die künftigen Projekte, auf der Grundlage der Investitionsplanung und der Sonderprogramme und die sich analog zur A-Bau daraus ergebenden Verfahren zu Kunst am Bau/Kunst am Stadtraum. Jedes Mitglied kann Tagesordnungspunkte bei der Geschäftsstelle anmelden.
2. Die Kommission gibt Empfehlungen an das Bezirksamt und die BVV zu Fragen der Kunst am Bau/Kunst im Stadtraum ab.
3. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
4. Zu Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
5. Ist ein Mitglied der Kommission in Bezug auf einen Gegenstand der Beratung befangen, so wirkt es bei der Empfehlung nicht mit.
6. Veröffentlichungen und Verlautbarungen über die Beratungen bedürfen des Einvernehmens der Kommission.
VI. Inkrafttreten
Die aktualisierte Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Bezirksamtes Tempelhof-Schönberg vom 31. August 2021 in Kraft.