Drucksache - 2299/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Grazer Damm - der Abschnitt vom Grazer Platz bis zum Vorarlberger Damm - als 30er Zone ausgewiesen wird.
Desweiteren soll geprüft werden, ob an der Querung zwischen Grazer Damm 127/128 eine Rufampel installiert werden kann.
Begründung: Der Abschnitt – Grazer Platz bis Vorarlberger Damm – des Grazer Damm hat eine hohe Dichte an Kinder nund Jugendlichen, die tagtäglich im Kontext der Kita, Jugendeinrichtung VD13 und Schule in dem Nahfeld, den Grazer Damm überqueren. Durch die Autobahnauffahrt, die eine 60er Zone ausweist, wird hier meist schon vorab auf dem Grazer Damm stark beschleunigt. Verkehrsunfälle sind in diesem Verehrsbereich eher die regel als Ausnahme geworden. Hinzukommt, dass viele Patient*innen der Praxis für Kinderchirurgie in diesem Nahfeld betrieben wird und dadurch oft Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen und/oder körperlichen Behinderungen hier die Straße queren.
Eine Rufampel auf Höhe des Grazer Damm 127/128 würde dahingehend Sinn machen, da auf dem langen Abschnitt zwischen Grazer Platz und Vorarlberger Damm eine noch dichtere Wohngegend existiert, wie auch eine höhere Fußgänger*innen-Dynamik vorherrscht, aber keinerlei sichere Überquerungshilfen vorhanden sind. |
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