Drucksache - 2291/XX  

 
 
Betreff: „Anlieger frei“ im Marienhöher Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU und LINKE
Verfasser:Frau Wissel, ElisabethDittmar, Daniel
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Version vom 26.08.2021
LINKE Änderungsantrag 2291
Beschlossener geänderter Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Marienhöher Weg als Anliegerstraße für den Kraftfahrzeugverkehr einzustufen und die beiden Zufahrten an der Attilastraße und der Röblingstraße jeweils entsprechend zu beschildern. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h möglich ist. Die Maßnahme ist spätestens nach einem Jahr zu evaluieren.

 

Der BVV ist bis Ende 2021 zu berichten.

 

Begründung:

 

Entlang des schmalen Marienhöher Wegs befinden sich vornehmlich Einfamilienhäuser. Erfahrungen von Anwohnerinnen und Anwohnern zeigen, dass die Straße auch für den Durchgangsverkehr und als vermeintliche „Ausweichroute“ genutzt wird. Es kommt bei zunehmendem Begegnungsverkehr aber zu Rückstaus und Verzögerungen. Angesichts des Bauprojekts „Marienhöfe“ ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs im Marienhöher Weg zu rechnen. Die Einstufung als Anliegerstraße ist geeignet, diese Verkehre aus dem Wohngebiet herauszuhalten und eine Verkehrsfalle für den Durchgangsverkehr zu vermeiden. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit und des Querschnitts der Straße sollte geprüft werden, ob eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h möglich ist.

 
 

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