Drucksache - 2289/XX  

 
 
Betreff: Kältehilfe für den Winter 2021/2022 rechtzeitig planen und umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel Kenntnisnahme
20.01.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales, Senioren und demographischen Wandel mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.08.2021 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für den kommenden Winter 2021/22 einen größeren Beitrag zur Kältehilfe im Land Berlin zu leisten und die notwendigen Angebote (Übernachtungsplätze, Plätze in Tageseinrichtungen, langfristige Unterbringung wohnungsloser Menschen) frühzeitig zu planen, mit den Beteiligten abzustimmen und einzurichten.

Der BVV ist bis Oktober 2021 ein Bericht über die jeweiligen Angebote, die Platzzahlen und die Refinanzierung vorgelegt werden. Besondere Erfordernisse in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung sollen ebenfalls dargestellt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Amt für Soziales arbeitet mit Nachdruck daran, weitere Kältehilfeangebote im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu realisieren.

Wie in den zurückliegenden Jahren, hat sich die Evangelische Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ auch für die kommende Kältehilfesaison bereiterklärt, das Angebot des Nachtcafés im gewohnten Umfang anzubieten.

Das Amt für Soziales hat hierfür die Bereitschaft geäert, das Kältehilfeangebot im gewohnten Umfang unverändert zu unterstützen und zu fördern.

Des Weiteren konnte das Amt für Soziales im Austausch mit dem Internationalen Bund für Sozialarbeit (IB), ein weiteres Kältehilfeangebot in unserem Bezirk realisieren. Die Einrichtung befindet sich in der Kurmärkischen Straße 1-3. Das Dienstgebäude des Bezirksamts wird dem Betreiber für die Kältehilfesaison 2021/22 vom 01. November 2021 bis zum 31. März 2022 zur Verfügung gestellt.

Der Träger hat viel Erfahrung in der Wohnungslosenarbeit und arbeitet mit unserem Bezirk gut und erfolgreich in verschieden Projekten (Haus am Alboinplatz, Krisenhaus, Ambulante Wohnhilfe) zusammen. Zudem hat der IB bereits eine Kältehilfeeinrichtung im Bezirk Pankow betrieben und verfügt somit über das erforderliche Know-how.

Schwierig ist und bleibt der Umstand, dass es an geeigneten Immobilien mangelt, die lediglich für ein halbes Jahr zu nutzen sind. Gespräche über weitere Objekte verliefen leider nicht erfolgreich. Kontakt bestand beispielsweise zum Hostel in der Crellestraße. Letztlich ließ sich eine Zusammenarbeit nicht realisieren, denn mit der berlinweit zur Verfügung gestellten Kostenerstattung von 17,- € pro vorgehaltenen Platz und Nacht ließ sich das Projekt für das Hostel nicht gewinnbringend planen.

Im Zusammenhang mit der Immobiliensuche für weitere Standorte besteht ein Austausch mit der Gewobag AG. Aufgrund der bestehenden Problematik mit obdachlosen Menschen in den Treppenhäusern und Kellerverschlägen der Hausanlage Bülow-/Frobenstraße wurde mit der Gewobag nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und seitens der Gewobag zugesagt zu prüfen, ob es entsprechende Gewerbemieteinheiten gibt, die für die Nutzung als Kältehilfeeinrichtung genutzt werden könnten. Eine Rückmeldung der Gewobag steht noch aus.

Es wird daher darum gebeten, die Drucksache 2289/XX als erledigt anzusehen.

 
 

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