Drucksache - 2310/XX  

 
 
Betreff: Ein Ehrengrab für May Ayim
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.08.2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Grab der Dichterin May Ayim (1960 1996) auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof in Schöneberg als Ehrengrab gewidmet wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
r May Ayim liegt bereits seit kurzem ein Antrag auf Anerkennung als Ehrengrabstätte vor. Dieser befindet sich zusammen mit weiteren Neuanregungen und Verlängerungen im Prüfverfahren, das erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Mitte 2022 gerechnet.

Wir bitten damit, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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