Drucksache - 2303/XX  

 
 
Betreff: Öffentliche Toiletten angemessen ausschildern und Sichtschutz ergänzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Kenntnisnahme
12.06.2023 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.08.2021 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die neuen öffentlichen Toilettenstandorte im Bezirk angemessen auszuschildern und so von den belebten Plätzen in der Nähe besser zugänglich zu machen.

Dazu gehört insbesondere der Standort in der Nähe des Bayerischen Platzes in der Stübbenstraße.

Außerdem empfiehlt die BVV dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die neuen Wall-Toiletten mit offenem Pissoir eine zusätzliche Schwingtür oder ähnliches erhalten, um einen angemessenen Sichtschutz beispielsweise zur Straße zu gewährleisten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
 

Entsprechend des Beschlusses 2303/XX wurde der Sachverhalt Beschilderung als auch der Sachverhalt Sichtschutz geprüft.

Laut Straßen- und Grünflächenamt kann die gewünschte Beschilderung nur vom Eigentümer der Toiletten veranlasst werden. Das Amt führt weiter aus, dass die Genehmigung der Schilderstandorte, der Beschilderungsart usw. bisher durch den Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Straßen erfolgte. Mit der Beschilderung geht eine Unterhaltung (Verkehrssicherungspflicht, Reinigung) einher, die zusätzliche Ressourcen benötigt.

Die Auftraggeberin und Eigentümerin der "Berliner Toiletten" ist das Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK). Die Senatsverwaltung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es nicht vorgesehen ist, dass die SenUMVK die Ausschilderung der Berliner Toiletten übernimmt. Sie begründet: "Sollte eine Beschilderung erforderlich sein, so hängt dies mit der Standortauswahl für die Toilettenanlage zusammen, auf welche die SenUMVK keinen wesentlichen Einfluss hatte. Auch kennen die Bezirke die örtlichen Begebenheiten besser und können einschätzen, ob eine Beschilderung erforderlich ist und ggf. welche." Abschließend führt die SenUMVK an, dass sie mit der App "Berliner Toilette" eine digitale Möglichkeit der Auffindbarkeit öffentlicher Toiletten zur Verfügung stellt.

In Bezug auf den Sichtschutz ist ebenfalls die SenUMVK verantwortlich: "Die Anbringung von Sichtschutz ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung, keinen umfassenden Sichtschutz zu errichten, wurde aus Schutzzwecken getroffen. Zwar soll mit dem vorhandenen Sichtschutz ein Gefühl von Privatheit vermittelt werden, damit die Pissoire auch angenommen und genutzt werden, jedoch muss eine ausreichende Einsehbarkeit gegeben sein, damit ohne weiteres erkennbar ist, ob und von wem das Pissoir bereits genutzt wird. Dies dient vor allem dazu, dem Missbrauch der Pissoire durch Personen vorzubeugen, die 'dunkle' Ecken oder Nischen zweckentfremdet nutzen, um beispielweise Drogen zu konsumieren oder sich dort als Schutz vor dem Wetter dauerhaft aufzuhalten. Wir können daher einer Anbringung eines Sichtschutzes direkt an der Toilettenanlage auch nicht zustimmen."

 

 
 

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