Drucksache - 2277/XX  

 
 
Betreff: Sportplatz auf dem Schulhof der Friedrich-Bergius-Oberschule für Kinder und Jugendliche zur sportlichen Nutzung schnell öffnen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl vertagt   
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
11.07.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.08.2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Schulsportplatz der Friedrich-Bergius-Oberschule am Perelsplatz in Friedenau schnellstmöglich für die Kinder und Jugendlichen zu freien sportlichen Nutzung außerhalb der Schulnutzungszeiten, nachmittags, am Wochenende und in den Schulferien, zu öffnen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Sportvereine hier eingebunden werden können.
Darüber hinaus soll der Schulsportplatz für die freie sportliche Nutzung bis unmittelbar vor Beginn der bauvornereitenden Maßnahmen, die auch möglichst erst kurz vor Baubeginn der Sporthalle erfolgen sollen, zur Verfügung stehen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Nutzungszeiten auf Sportanlagen werden in Berlin nach der Sportanlagennutzungs-verordnung (SPAN) vergeben, so auch diese Schulsportanlage, die nach Bedarf vergeben werden kann. Jenseits der Schulöffnungszeiten steht die Schulsportanlage der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung, soweit sie kein Verein nach positiver Antragsbescheidung nutzt und ein Platzwart die Betreuung der Anlage absichert.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 2277/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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