Drucksache - 2275/XX
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Die BVV möge beschließen,
das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Schritte zu unternehmen, damit alle diejenigen, die bis zum 26. Juni 2021 nach Berlin bzw. in den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ziehen, vorrangig in das Melderegister eingetragen werden, damit sie noch rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können und an den Berliner Wahlen teilnehmen können.
Begründung:
Die Landeswahlleiterin weist in einer Presseerklärung vom 15.06.2021 auf die im Antrag wiedergegebene Problematik hin. Die Bürgerämter müssen alles unternehmen, damit Neu-Berliner ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können und dies nicht an den Terminproblemen in den Bürgerämtern scheitert. |
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