Drucksache - 2275/XX  

 
 
Betreff: Neu-Tempelhof-Schöneberger Bürgerinnen und Bürgern Anmeldung bis zum 26.6.2021 ermöglichen, um an Berliner Wahlen im September 2021 teilnehmen zu können
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
  Frede, Reinhard
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl vertagt   
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! im Ältestenrat zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag

Die BVV möge beschließen,

 

das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Schritte zu unternehmen, damit alle diejenigen, die bis zum 26. Juni 2021 nach Berlin bzw. in den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ziehen, vorrangig in das Melderegister eingetragen werden, damit sie noch rechtzeitig in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können und an den Berliner Wahlen teilnehmen können.

 

Begründung:

 

Die Landeswahlleiterin weist in einer Presseerklärung vom 15.06.2021 auf die im Antrag wiedergegebene Problematik hin. Die Bürgerämter müssen alles unternehmen, damit Neu-Berliner ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können und dies nicht an den Terminproblemen in den Bürgerämtern scheitert.

 
 

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