Drucksache - 2257/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob Kopfsteinpflasterstraßen parallel zu Hauptverkehrsstraßen durch Schleifen des Kopfsteinpflasters zum Radfahren nutzbar gemacht werden können. Eine erste Strecke kann der Priesterweg am S-Bahnhof Priesterweg sein. Das Schleifen des Kopfsteinpflasters führte zur Entlastung des Hans-Balluschek-Parks. Die Straße muss dann nicht asphaltiert werden. Unterstützt die Barrierefreiheit für Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen. Begründung - Keine Versiegelung durch Asphalt - Kostengünstige Alternative - Schneller als Umbau - Mehr Straßen können für Fahrräder befahrbar gemacht werden - Realisierte Beispiele in Gatow, Basel, Hamburg, Augsburg, Nürnberg, Freiburg, Konstanz |
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