Drucksache - 2261/XX  

 
 
Betreff: Keine Rückforderungsansprüche an Mieter:innen der kommunalen Senioreneinrichtungen stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEDie Fraktion DIE LINKE
Verfasser:Frau Wissel, ElisabethWissel, Elisabeth
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt auf die Mietrückforderungen, gegenüber den Mieter:innen, der zwei bezirklichen Senior:innen-Einrichtungen (Rudolf-Wissell-Haus, Huzur) zu verzichten, die aufgrund des gescheiterten Mietendeckels entstanden sind.

 

Begründung:

Menschen mit wenig Einkommen geraten sehr schnell in finanzielle Bedrängnis, wenn sie Hunderte von Euro jetzt nachzahlen sollen. Die Durchschnittsrente liegt bei 900-1200 Euro. Das Bezirksamt sollte so wie die städtischen Wohnungsunternehmen Rückforderungsansprüche nicht erheben.

 
 

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