Drucksache - 2239/XX  

 
 
Betreff: Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-97 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Rathausstraße 1/Ullsteinstraße 184/194 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf, und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.08.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Die Teilnehmerliste ist erschöpft. Es können keine weiteren Gäste mehr zugelassen werden. ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
BA Vorlage_Anlage 1_B-Plan
BA Vorlage_Anlage 2_VE-Plan
BA Vorlage_Anlage 3_Begründung
BA Vorlage_Anlage 4_Durchführungsvertrag_gez
BA Vorlage_Anlage A_Abwägung TÖB
BA Vorlage_Anlage B_Abwägung Öff
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlungge beschließen,

das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife)r das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-97 VE zu beschließen.

 
 

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