Drucksache - 2232/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.09.2021 folgenden Beschluss: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür auf Landesebene einzusetzen, dass andere Möglichkeiten der Finanzierung für alle Mitglieder an der ehrenamtlichen politischen Teilnahme in der Senior:innenvertretung ermöglicht werden, sodass auch ärmere Senior:innen im Grundsicherungsbezug keine finanziellen Nachteile durch ihr Engagement haben.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt hat sich am 30. September 2021 mit einem Schreiben an den Senator für Inneres und Sport gewandt, um ihn auf die Situation der bezirklichen Seniorenvertretung sowie das Anliegen der Bezirksverordneten hinzuweisen. Mit Schreiben vom 16. November 2021 hat der Staatssekretär für Inneres Herr Torsten Akmann auf das Ersuchen des Bezirksamts geantwortet. Auch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport schätzt demnach den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder der Seniorenvertretung sehr. Nicht nur die BVV Tempelhof-Schöneberg, sondern auch der Rat der Bürgermeister hat sich für die Aufnahme der Seniorenvertretungen in den Kreis der Berechtigten für eine Aufwandsentschädigung eingesetzt. Aufgrund einer RdB-Stellungnahme vom 24. Oktober 2019 hatte der Senat sich mit diesem Anliegen bereits befasst und im Rahmen der Senatsvorlage Nr. 2455/2019 Stellung bezogen. Er sieht die Aufnahme der Seniorenvertretungen in den Kreis der Berechtigten für eine Aufwandsentschädigung allerdings sehr kritisch. Aus Sicht des Senats stellen die Seniorenvertretungen eine Interessenvertretung dar und haben daher nicht den Status eines Beirates und somit auch nicht die Rechte und Pflichten von Beiräten. Die Aufwertung einer einzigen gesellschaftlichen Gruppe würde eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den Interessenvertretungen anderer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen darstellen. Aus diesen Gründen sei die Aufnahme der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Regelkreis der Entschädigungsverordnung der Bezirke nicht ohne weiteres möglich. Der rechtliche Status der bezirklichen Seniorenvertretungen soll im Rahmen der Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes neu geprüft werden. Von den Ergebnissen der Evaluierung wird abhängen, ob eine Statusänderung und damit auch ein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung möglich sein wird. Das Evaluierungsverfahren wurde im April 2021 begonnen und soll Ende November 2021 abgeschlossen werden. Anschließend obliegt es dem Abgeordnetenhaus, über eine Änderung des im Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz geregelten Status der Seniorenvertretungen zu entscheiden. Es wird daher darum gebeten, die Drucksache 2232/XX als erledigt anzusehen. |
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