Drucksache - 2130/XX  

 
 
Betreff: Bundesförderung für Energieeffizienz nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Der Link zum Stream der BVV finden Sie im INFOBLATT Livestream ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 28.04.2021 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob sich durch die Umstellung und Zusammenfassung diverser Förderprogramme zur Energieeffizienz zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG" Förderungspotenziale für die Erweiterung, Beschleunigung oder auch nur finanzielle Entlastung bezirklicher Bau- und Sanierungsvorhaben mit Energieeffizienzwirkung ergeben.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 15.07.2021 wurden die Bezirke aufgefordert zu prüfen, ob die vorgesehenen Investitionsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 17.12.2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert werden können. Die Prüfung ergab in Abstimmung mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dass eine Förderung bei einem Großteil der Maßnahmen möglich wäre. Hierbei fördert die KfW Gesamtmaßnahmen mit dem Ziel die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes zu verbessern. Alternativ können bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Teilmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz beantragt werden. Die Förderrichtlinien sehen Förderzeiträume ab Bewilligung der jeweiligen Maßnahme von maximal 4 Jahren zur Erreichung des Förderziels vor. Aufgrund des Planungsvorlaufs und der zu beachtenden Regelverfahren liegt bei den größeren Investitionsmaßnahmen des Bezirks die Gesamtprojektlaufzeit deutlich über dem vorgenannten Förderzeitraum. Die Akquise von Fördermitteln ist daher nur zielführend, wenn die jeweilige Maßnahme in die bauliche Umsetzung überführt wird.
 

Wir bitten darum, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 
 

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