Drucksache - 2123/xx
Wir fragen das Bezirksamt:
1) Wie viele Stellen sind im Zusammenhang mit dem „Mietendeckel“ (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen) im Bezirk geschaffen worden? 2) Wie viele Stellen sind in diesem Zusammenhang derzeit bereits besetzt oder im Besetzungsverfahren? 3) Wie soll mit den geschaffenen Stellen verfahren werden? 4) Mit welchen Aufgaben sollen die im Rahmen der Umsetzung des nun für ungültig erklärten Gesetzes geschaffenen Stellen ggf. in Zukunft betraut werden? 5) Welche Ausgaben/Kosten (im weitesten Sinne, u.a. auch indirekte Kosten z.B. durch Einrichtung, Anmietung von zusätzlichen Räumlichkeiten, Besetzungsverfahren, Werbung etc.) sind im Zusammenhang der Umsetzung des für ungültig erklärten Gesetzes bereits angefallen und absehbar? 6) Wie viele Verfahren wurden im Rahmen des nun für ungültig erklärten Gesetzes eröffnet und oder abgeschlossen? 7) Kann das Bezirksamt das Unverständnis und auch die Wut vieler Mieter nachvollziehen, die vom rot-rot-grünen Senat wider besseren Wissens in finanzielle Bedrängnis gebracht wurden?
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