Drucksache - 2118/XX  

 
 
Betreff: Geordnetes Verfahren für Benennungsverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und KulturBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Der Link zum Stream der BVV finden Sie im INFOBLATT Livestream vertagt   
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Vorberatung
17.08.2021 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
25.08.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
210426_SPD_LINKE_Ersatzantrag zu 2118 aus XX
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.05.2021 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es Erkenntnisse über die vorgeschlagenen Personen oder die zur Benennung vorgeschlagenen Orte aus den Drucksachen 2049/XX, 2054/XX, 2058/XX, 2061/XX, 2064/XX gibt, die rechtlich oder in sonstiger Hinsicht, einer Benennung entgegenstehen.

 

Der Frauenbeirat wird ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten. Anwohnerinnen und Anwohner der genannten Orte sollen bezüglich einer möglichen Benennung befragt werden.

 

Parallel wird eine interfraktionelle Kommission gebildet, die sich mit den Benennungsvorschlägen befasst und nach Vorlage aller Informationen eine Empfehlung an den Kulturausschuss ausspricht.

 

Die Anträge werden vertagt und auf der Augustsitzung des Ausschusses auf der Grundlage der Stellungnahmen und Bewertungen aufgerufen und entschieden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die vorgeschlagenen Frauen Audrey Lorde, Ingrid Rabe, Elvira Castner, Erna Proskauer und Reingard Jäkl wurden durch das Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kunst, Kultur und Museen, auf inhaltliche Eignung zur Benennung überprüft. Gegen keine der vorgeschlagenen Personen gibt es inhaltliche Bedenken.

 

Aufgrund des aufwändigen Verfahrens konnte durch das Straßen- und Grünflächenamt keine Überprüfung der vorgeschlagenen Orte erfolgen.  Eine straßenrechtliche Prüfung von Be- oder Umbenennungen von Straßen prüft der Fachbereich Verwaltung des Straßen- und Grünflächenamts erst nach einem erfolgten Beschluss der BVV. Dieses Prüfverfahren beinhaltet die Zuständigkeitsprüfung, Abfrage bei den anderen Bezirksämtern um z.B. Namensdopplungen auszuschließen, Begutachtung der Örtlichkeit, Befragung eventuell noch lebender Angehöriger, Folgenabschätzung für Anliegende und notwendige Änderungen in der Nummerierung. Keine Rolle spielt hingegen die Erwägung, ob die vorgeschlagenen Namen und Orte passend bzw. angemessen sind. Aus diesen Gründen kann es keine Vorabprüfung durch das Straßen- und Grünflächenamt geben.

 

Der Frauenbeirat wurde entsprechend des Ersuchens der Bezirksverordneten um eine Stellungnahme gebeten. Im Namen des Frauenbeirats empfiehlt Frau Bezirksbürgermeisterin Schöttler die Umbenennung von Straßennahmen nach den vorgeschlagenen Frauen.

 

Laut Drucksache 2118/XX beabsichtigt die BVV, eine interfraktionelle Kommission zu bilden die sich mit den Benennungsvorschlägen befasst und nach Vorlage aller Informationen eine Empfehlung an den Kulturausschuss ausspricht. Dies muss vom Bezirksamt so verstanden werden, dass die vorgeschlagenen Personen und Örtlichkeiten bislang nicht als feststehend angesehen werden können, weswegen eine Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeidbaden Irritationen führen würde.

 

Die Entscheidung über die bezeichneten Anträge obliegt der BVV. Von Seiten des Bezirksamts wurde zu den ersuchten Themenfeldern Stellung genommen, daher wird darum gebeten, die Drucksache 2118/XX als erledigt anzusehen.

 
 

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