Drucksache - 2103/XX
![]() |
![]() |
|
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23. Juni 2021 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, aufbauend auf den Bestimmungen der AV Benennung des Landes Berlin bei einem entsprechenden BVV-Beschluss folgende Grundsätze einzuhalten: 1. Im Rahmen der Erarbeitung der bezirklichen „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern“, die bis Ende 2021 beim BA unter Beteiligung der Zivilgesellschaft entstehen sollen, sollen ebenfalls Formen der Beteiligung bei anstehenden (Um-)Benennungen von Straßen, Plätzen sowie öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften ausgearbeitet werden. 2. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Falle einer Umbenennung Kosten bei der Änderung amtlicher Dokumente für die Anwohnenden durch das Bezirksamt getragen werden können.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zu 1.: Umbenennungen von Straßen und Plätzen etc. sind Maßnahmen, die so konkret nicht in den allgemein gehaltenen Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung aufgeführt werden können. Die Thematik wird aber bei dem jetzt anstehenden Prozess der Leitlinienentwicklung als Praxisbeispiel einfließen. Am Ende des Prozesses sollen entsprechend standardisierte Verfahren zur Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg ausgearbeitet sein (Möglichkeiten der Anregung von Beteiligung, Erarbeitung von Beteiligungskonzepten). Zu 2.: Die Änderung der Anschriften im Personalausweis und im Fahrzeugschein sind gebührenfrei. |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |