Drucksache - 2075/XX  

 
 
Betreff: Aufbau eines bezirklichen Kompensationsflächenkatasters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.04.2021 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Die Sitzung findet im Videocall, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
26.04.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      
31.05.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte der Einladung.      
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Problemstellung

Infolge der zunehmenden Bautätigkeit im Innenstadtbereich aber auch in den Randlagen des Bezirks werden regelmäßig Lebensräume geschützter Arten bzw. geschützte Biotope in Anspruch genommen.

Zur Erlangung der arten- bzw. naturschutzrechtlichen Befreiungen bzw. Ausnahmezulassungen ist bauvorbereitend ein gleichwertiger Ersatz nachzuweisen.  Bei der Überplanung von Grundflächen im Außenbereich bzw. Verdichtung im Innenbereich ergeben sich Eingriffstatbestände, für die ein naturschutzfachlicher, funktionsbezogener Ausgleich zu ermitteln und zu leisten ist.

Ein Ausgleich kann nur anerkannt werden, wenn der angestrebte Zustand dauerhaft, in der Regel für einen Zeitraum von 25 Jahre verbindlich, ggf. durch vertragliche Vereinbarungen und rechtliche Festlegungen gesichert werden kann. Maßnahmen sind in der Regel vom Vorhabenträger zu konzipieren und umzusetzen. Die Umsetzung der Maßnahmen und die zum Erhalt bzw. zum Erreichen der festgelegten Entwicklungsziele notwendigen Pflegearbeiten sind zu überwachen.

Bei Bauvorhaben kommt es regelmäßig zu einer hohen Ausnutzung der zu entwickelnden Grundflächen. Somit können notwendige Ausgleichsmaßnahmen zumeist nicht oder nur in geringem Umfang auf den Vorhabengrundstücken selbst umgesetzt werden. Erforderlich ist regelmäßig der Nachweis von externen Ersatzflächen- oder Maßnahmen notwendig.

Die Suche geeigneter Flächen ist häufig schwierig und führt zu Verzögerungen im Verfahren. Dabei ist auch zu prüfen, ob die immer knapper werdenden Freiflächen bereits mit früheren Maßnahmen belegt worden sind.

Vorgehensweise

Zur Beschleunigung und Steuerung der Verfahren und zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen langfristigen Dokumentation von Maßnahmen wird folgendes vorgesehen:

1. Zur Vorbereitung und Überwachung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen künftiger Maßnahmen wird das Umwelt- und Naturschutzamt ein bezirkliches Kompensationsflächenkataster (KFK) erstellen und regelmäßig fortschreiben. 

2. Das Kataster enthält Ausgleichsflächen, auf denen Kompensationsmaßnahmen bereits umgesetzt worden sind bzw. für bereits konkrete Kompensationsmaßnahmen festgelegt worden sind. Im Kataster werden zugeordnete Verfahren, Entwicklungsziele, festgelegten Pflege- und Sicherungsmaßnahmen sowie die zeitliche Bindung dokumentiert. Das Kataster beinhaltet eine digitale Karte, aus der Lage und Abgrenzung der Kompensationsflächen hervorgehen.

3. In dem Kataster werden zusätzlich die für zukünftige Kompensationsmaßnahmen geeigneten Flächen (Potenzialflächen) erfasst und hinsichtlich ihrer Kennwerte und Potenziale beschrieben. Soweit erforderlich führt das Umwelt- und Naturschutzamt die hierfür notwendigen Vorplanungen und Erhebungen durch. Die Aufnahme bezirkseigener Potenzialflächen in das Kataster erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Fachvermögensträger.

4. Sofern bei Planungs- und Genehmigungsverfahren Kompensationsbedarfe festgestellt werden, prüft das Umwelt- und Naturschutzamt anhand des Kompensationsflächenkatasters, ob fachlich geeignete Potenzialflächen zur Verfügung stehen und bringt diese dann in die Verfahren ein. Soweit bezirkseigene Grundstücke benannt werden, informiert das Umwelt- und Naturschutzamt den Fachvermögensträger.

5.  Die Umsetzung der Maßnahmen wird dann einzelfallbezogen unter fachlicher Begleitung des Umwelt- und Naturschutzamt direkt zwischen Stadtentwicklungsamt, Fachvermögensträger und Vorhabenträger abgestimmt.

6. Das Umwelt- und Naturschutzamt begleitet die zur Umsetzung und Pflege notwendigen Mnahmen und überprüft den Erfolg der Kompensationsmaßnahmen.

 

7. Das Kataster wird so gestaltet, dass auch Informationspflichten gegenüber der oberen Naturschutzbehörde erfüllt werden können.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen