Drucksache - 2070/XX
Der Vorsteher legt der BVV folgenden Antrag der Seniorenvertretung zur Beratung vor. Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, in welcher Art und Weise sicherheitsrelevante Verstöße beim Parken gegen die StVO stärker ins Visier der Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes genommen werden können und wie die Aufklärungsarbeit verbessert werden kann.
Begründung: Bei innerörtlichen Fußgänger- und Radfahrunfällen mit Personenschaden steht fast jeder fünfte dieser Unfälle im Zusammenhang mit parkenden Autos. In der Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (UVD) zum "Unfallrisiko Parken für Fußgänger und Radfahrer" (Unfallforschung kompakt Nr. 98; https://udv.de/de/publikationen/unfallforschung-kompakt ) ist eine der Empfehlungen der Forschungseinrichtung der Unfallversicherer: "Der Schwerpunkt der Überwachung des regelwidrigen Parkens sollte noch stärker auf den sicherheitsrelevanten Verstößen liegen. Dazu gehört vor allem das Zuparken von Sichtfeldern an Kreuzungen, Querungsstellen und Grundstückszufahrten sowie das Parken in zweiter Reihe oder auf Radverkehrsanlagen und Gehwegen." Es wäre zu überlegen, wie die sicherheitsrelevanten Schwerpunkte stärker in das Visier der Mitarbeiter*innen genommen werden können, um so den Kontrolldruck zu erhöhen. Denkbar ist z.B. die gezielte Schulung der Gefahrenstellen und der regulären sowie der außerordentlichen Handlungsoptionen des Personals bei unmittelbaren Gefährdungen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Womöglich ist die Anschaffung einer überschaubaren Anzahl von Pedelecs außerordentlich hilfreich, um gezielt die Gefahrenstellen anzufahren und sie nicht nur in der fußläufigen Regelüberwachung zu überprüfen. Die Kontrollfahrten könnten im Nebeneffekt auch dazu dienen, behindernd abgestellte E-Scooter aufzuspüren. U.U. sind öffentlichkeitswirksame Aktionen oder eine Aktionswoche "Freie Sicht an Kreuzungen" mit Aufklärungsflyern für die Bevölkerung und mit Ansprache der Presse o.ä. hilfreich. Vielleicht sind dabei auch Kooperationen mit den Verbänden wie Fuss e.V., ADFC, Changing Cities und ADAC sowie den Vertretungen der Behinderten und der Senior*innen denkbar. Die Zielstellung des Prüfauftrages wäre eine Erhöhung des Kontrolldrucks gegen die Verstöße und damit das allgemeine Bewusstsein über die Ächtung dieser Verstöße zu erhöhen.
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