Drucksache - 2068/XX  

 
 
Betreff: Benennung des Platzes vor dem „Lebensort Vielfalt II“ nach Charlotte Wolff
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, LINKE, FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.02.2021 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf Vorschlag der Schwulenberatung den zukünftigen Platz vor dem neuen „Lebensort Vielfalt II“ am Tempelhofer Weg (künftig Ella-Barowsky-Straße) Ecke Gotenstraße nach Charlotte Wolff (1897-1986) zu benennen.

Ergänzend dazu soll auf einer Tafel über Leben und Wirken der Sexualwissenschaftlerin erinnert werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme - Zwischennachricht - mit:

Mit dem Bau des Stadtplatzes ist nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen.

Eine formale Prüfung wird in zeitlicher Nähe zur Herstellung als öffentliches Straßenland erfolgen. Sofern keine Einwände festgestellt werden, soll die Benennung mit der Widmung als öffentliches Straßenland verbunden werden.

Der gleichzeitige Wunsch, eine Erinnerungstafel aufzustellen, wird aus heutiger Sicht zurückgewiesen, da dies kein gängiges Straßenmobiliar darstellt. Ggf. ist der zuständige Ausschuss und die Gedenktafelkommission damit zu befassen, wenn die Prüfung des Benennungsersuchens abgeschlossen ist. Um dem Informationsbedürfnis zu entsprechen, wird darauf hingewiesen, dass unter dem Straßennamen Erläuterungsschilder angebracht werden können. Der Text darauf soll grundsätzlich kurz sein und im Allgemeinen nicht mehr als drei Zeilen beanspruchen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen