Drucksache - 2059/XX  

 
 
Betreff: Die Rechte von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen und Altenheimen besser bewahren und stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.05.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Livestream auf Youtube: https://youtu.be/N5OWkRFRdk8 überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Kenntnisnahme
19.08.2021 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen, Queer und Inklusion - Die Sitzung findet Online statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL. zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. die Heimaufsicht personell gestärkt wird,
  2. die „Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich“ besser bekannt gemacht wird,
  3. ausreichend Weiterbildungsangebote für Heimbewohnerräte bzw. Heimfürsprecher*innen angeboten werden sowie deren Vernetzung und Erfahrungsaustausch gefördert wird,
  4. eine Beteiligung von Senior*innenvertretungen an der Arbeit der Bewohner*innengremien gefördert wird.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Zur Umsetzung des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2021 die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales kontaktiert. Zuständigkeitshalber gab Frau Senatorin Breitenbach das Anliegen der Bezirksverordneten an die Senatsverwaltung r Gesundheit, Pflege und Gleichstellung weiter. Mit Schreiben vom 19. März 2021 antwortete Frau Senatorin Kalayci, das Schreiben ging am 20. April 2021 ein.

 

Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt ausgeführt:

 

Zu 1.) Personelle Stärkung der Heimaufsicht

 

Eine personelle Verstärkung der Heimaufsicht ist bereits geplant.

 

Im Zuge der Neufassung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) und damit verbundener neuer Regelungen, die nicht nur Pflege-Wohngemeinschaften, sondern auch andere

unter das WTG fallende Wohnformen betreffen, ist ein deutlicher stufenweiser Personalzuwachs bei der Heimaufsicht mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung verabredet

worden. Der Gesetzentwurf über die Neufassung des WTG befindet sich derzeit im

parlamentarischen Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung. Sofern und sobald

das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf in diesem Sinne beschlossen hat, wird das

Landesamt für Gesundheit und Soziales die notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Besetzung der zusätzlichen Stellen ergreifen.

 

Des Weiteren hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales, abgestimmt mit meinem

Haus und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, unabhängig von der WTG-Neufassung, weitere Personalstellen für die Heimaufsicht im Rahmen der

Dienstkräfteanmeldung zum Haushaltsplan 2022/2023 bei der Senatsverwaltung für

Finanzen angemeldet. Den Ergebnissen der Haushaltsanmeldung kann ich zum

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgreifen.

 

Ich versichere Ihnen aber, mich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen für die personelle Verstärkung bei der Heimaufsicht

einzusetzen.

 

 

Zu 2.) „Koordinierungsstelle für Beschwerden im Pflegebereich“

 

Wie Sie in Ihrem Schreiben ansprechen, liegt eine koordinierende Funktion bei

Beschwerden im Pflegebereich unter anderen bei der Ombudsstelle der Berliner

Patientenbeauftragten. Die Zusammenarbeit mit der Abteilung Pflege in meinem Hause zur weiteren Bearbeitung der Beschwerden läuft hier sehr gut. Viele Beschwerden werden jedoch mittlerweile direkt an die Abteilung Pflege gerichtet. Die Weiterentwicklung des Beschwerdemanagements unterstütze ich ausdrücklich. Meine Fachabteilung Pflege stimmt sich dazu auch mit der Berliner Patientenbeauftragten ab.

 

 

Zu 3.) Arbeit der Bewohnervertretungen

 

Die Einrichtungsträger sind bereits nach dem jetzigen Recht dazu verpflichtet, die

tigkeit der Bewohnervertretungen zu unterstützen und den Mitgliedern der

Bewohnervertretungen diejenigen Kenntnisse zu vermitteln, die für ihre Tätigkeit

erforderlich sind (§ 9 WTG und die WTG-MitwirkV). Ihr Schreiben nehme ich zum Anlass, über die Heimaufsicht die Einrichtungsträger von vollstationären

Langzeitpflegeeinrichtungen auf die Pflicht zu Fortbildungsangeboten bzw. die
Mitglieder der Bewohnervertretungen auf die Möglichkeit der Anforderung von

Fortbildungsangeboten hinweisen zu lassen.

 

Die im Antrag angesprochenen regelmäßigen Vernetzungstreffen von

Bewohnervertretungen von Pflegeeinrichtungen sind möglich, das WTG steht dem

keinesfalls entgegen. Allerdings liegt es nicht in der Hand der Heimaufsicht oder meines Hauses, solche Treffen durchzuführen.

 

Bei derzeit fast 300 vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen bedeutete die

Durchführung regelmäßiger Vernetzungstreffen von Bewohnervertretungen von

Pflegeeinrichtungen je nach Beteiligungsgrad eine erhebliche organisatorische und

finanzielle Dimension (z. B. Organisation von Räumlichkeiten, Anfahrten, Begleitung;

Vor- und Nachbereitung). Zunächst müsste das Interesse bzw. der Bedarf hierfür geprüft werden.

 

 

Zu 4.) Beteiligung von Senior*innenvertretungen an der Arbeit der Bewohnervertretungen

 

Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen bereits vor. Gemäß § 9 WTG und der

WTG-MitwirkV können Mitglieder von bezirklichen Seniorenvertretungen in die

Bewohnerbeiräte gewählt werden. Des Weiteren haben die Bewohnervertretungen die

glichkeit, sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von hinzuziehbaren fach- und

sachkundigen Personen des Vertrauens beraten und unterstützen zu lassen bzw.

Beratungsgremien zu bilden, zu denen jeweils auch Mitglieder von bezirklichen

Seniorenvertretungen gehören können (§ 3 Abs. 3 WTG-MitwirkV).

 

Auch hier habe ich Ihr Schreiben zum Anlass genommen, die Heimaufsicht zu bitten, die bezirklichen Seniorenvertretungen sowie die Bewohnervertretungen auf die genannten Möglichkeiten der Beteiligung hinzuweisen.

 

 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 2059/XX als erledigt zu betrachten.

 
 

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