Drucksache - 2038/XX
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Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt Frau Gün Tank zur Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung gem § 7 Landesgleichberechtigungsgesetz. Begründung: Zum 01.04.2021 wird die Stelle des_der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung durch das altersbedingte Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin vakant. Durch den Abbau von Zeitguthaben und dem bestehenden Erholungsurlaubsanspruch ist das Aufgabengebiet aber bereits jetzt unbesetzt. Die Tarifbeschäftigte Frau Gün Tank nimmt nach Ablauf der Elternzeit ihren Dienst im Bezirk zum 18.01.2021 wieder auf. Frau Tank war bis 2015 Integrationsbeauftragte des Bezirks und hat damit Erfahrungen im Bezirk, mit der Bezirksverwaltung und mit dem Tätigkeitsfeld einer Beauftragten. Das Aufgabengebiet des_der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist nach der Entgeltgruppe E11 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L bewertet. Frau Tank ist bereits in die Entgeltgruppe 11 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert und hat daher einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Ihrer Eingruppierung entsprechende Tätigkeit. Ein anderes Aufgabengebiet der entsprechenden Entgeltgruppe steht nicht zur Verfügung. |
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