Drucksache - 2023/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20. Januar 2021 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat die Betreiberfirma Wall GmbH die mögliche Installierung eines Key-Karten-Systems prüfen lassen. Es handelt sich um ein externes System, das in das Wall-Toilettensystem integriert werden müsste. Laut Prüfung ist es nicht möglich, ein fremdes System einzubauen.
Die Reinigungsintervalle der Wall-Toiletten belaufen sich auf einmal täglich pro Standort. Zudem sind bei den Wall-Toiletten selbstreinigende Systeme integriert. Laut Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Betreiber ist ein einwandfreier Nutzungszustand sicherzustellen, der ggf. in einer Intervallerhöhung mündet, wenn es die Situation erforderlich macht.
Die Nutzung der Wall-Toiletten-Kabinen ist bis auf eine einzige Ausnahme für alle Nutzer_innen kostenpflichtig, z.B. auch für Busfahrer_innen. Sie betragen für ganz Berlin einheitlich 50 Cent pro Zugang / Nutzung. Die Gebühr soll einer Fehlnutzung entgegenwirken, z.B. Drogenkonsum oder auch der Nutzung als Schlafplatz.
Die genannte Ausnahme ist die Nutzung durch Menschen mit Behinderung, die auf Nachweis einen Euro-Schlüssel ausgehändigt bekommen, der in ganz Europa den Zugang zu öffentlichen Toiletten ermöglicht.
Solange Entgelt entrichtet wird, kann der Toilettenstandort von Jedermann genutzt werden. Es kann sowohl über Hartgeld, die Berliner Toiletten App, Kreditkarte oder das NFC-System (Near Field Communication) bezahlt werden. Der Zugang zum Standort kann nur über eins der genannten Bezahlsysteme gewährleistet werden. Die Nutzung von Coins wurde geprüft und kann technisch nicht umgesetzt werden.
Bei der Erneuerung alter Standorte durch neue Toiletten erfolgte der Austausch der Ausstattung in der Regel 1 zu 1, so auch beim Standort Friedrich-Wilhelm-Platz. Die alten Standorte wurden also grundsätzlich mit der bisherigen Ausstattung erneuert.
Die im Toilettenkonzept erwähnten Kooperationen zwischen der SenUVK und Einrichtungen vor Ort wurden aufgrund der zeitlichen Komponente – 24 Stunden zugänglich zu sein – in der Praxis nicht weiterverfolgt. |
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