Drucksache - 2018/XX  

 
 
Betreff: Etablierung des Spendenfonds für die Vergabe von Spendenmitteln im Schöneberger Norden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Tagesordnung auf Beschluss der Sondermittel reduziert - Tagungsort Rathaus Schöneberg vertagt     
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme gemäß § 36 (2f) BezVG mit:

 

Durch eine einseitige Verpflichtungserklärung wird dem Bezirk eine Summe von 300.000 Euro für sozialräumliche Arbeit im Schöneberger Norden zur Verfügung gestellt. Bei der Spende handelt es sich um eine Spende im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater vom 31.05.2016. Der Bezirk ist die zur Annahme der Spende befugte Stelle.

 

Die Verwaltung und Organisation obliegt hierbei der Regionalkoordination Schöneberg Nord (SPK RK SbN). Ziel ist es die Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation benachteiligter Bewohner_innen im Schöneberger Norden zu verbessern. Darüber hinaus soll die Aktivierung, zivilgesellschaftliche Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure und Bewohner_innen im Vordergrund stehen.

 

Vor dem Hintergrund des Artikel 14 GG "Eigentum verpflichtet" setzt sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zum Ziel, das Engagement von Unternehmen für sozialräumliche Zwecke zu aktivieren. Die Etablierung eines Spendenfonds für die ehemalige QM-Gebietskulisse Schöneberger Norden wird hierbei den Ausgangspunkt markieren. Zukünftig sollen auch Unternehmen aus anderen Bezirksregionen für Spenden aktiviert und für die sozialräumliche Arbeit sensibilisiert werden.

 

r die Entscheidung über Projektideen, wird eine Vergabejury berufen. Alle Projektideen, werden in diesem Gremium besprochen und entscheiden über deren Förderwürdigkeit. Dazu gehören Themen wie Bildung, Gesundheit, Kultur, Engagement und Beteiligung, Wohnumfeld, Soziales, Sport und Freizeit, Grüne Infrastruktur. Aus Vertreter_innen dieser Handlungsfelder soll sich die Vergabejury zusammensetzen. Sie

 

soll hierbei berufen werden und sich zu jeweils zu möglichst gleichen Anteilen aus Bewohner_innen und Akteuren, die im Fördergebiet angesiedelt oder aktiv sind, zusammensetzen. Der Fokus liegt hierbei auf der Förderung von umfangreicheren Projekten ab 7.500€.

Die Ausgaben können über mehrere Jahre verteilt erfolgen.

 

 
 

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