Drucksache - 1994/XX  

 
 
Betreff: Endlich das Schulmittagessen bezahlen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Tagesordnung auf Beschluss der Sondermittel reduziert - Tagungsort Rathaus Schöneberg vertagt     
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.06.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, ausführlich und vollständig transparent darzustellen, wie es zu dieser Panne kommen konnte, um welche Summe es sich insgesamt handelt, welche Träger betroffen sind und warum nicht frühzeitig die Bezirksverordneten hier informiert wurden. Es soll eine Strategie aufgezeigt werden, um künftig solche Situationen abzuwenden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Mit Bearbeitungsstand vom 30.11.2020 lagen dem sachbearbeitenden Bereich Rechnungen in Höhe von 916.914 € vor, die nicht beglichen werden konnten. Folgende Umstände führten dazu, dass die Rechnungen in vorgenannter Höhe nicht zahlbar gemacht werden konnten:

1. In der Vergangenheit wurde das Mittagessen der Schülerinnen und Schüler in den Räumen des Horts in freier Trägerschaft durch die mit den Trägern geschlossenen Trägerverträge vergütet und aus dem Haushalt der SenBJF finanziert. Die SenBJF hat in 2020 einen Beschluss erwirkt, dass dieses Verfahren aufgehoben wird und folglich die Zahlbarmachung und Finanzierung durch die bezirklichen Schul- und Sportämter zu erfolgen hat. Diese Zuständigkeitsänderung wurden den Schul- und Sportämtern unvorbereitet und spontan mitgeteilt. Ein entsprechender finanzieller Ausgleich oder eine Basiskorrekturzusage lagen bis Ende November 2020 nicht vor, die betroffenen Rechnungen hierfür hatten einen Umfang in Höhe von rund 300.000 €. Zum Ausgleich dieser Finanzierungslücke musste bezirksintern eine Lösung erarbeitet werden.

2. Im Jahr 2020 war der sachbearbeitende Bereich mit der Neuausschreibung der Mittagsbeköstigung befasst, der zeitliche Ressourcen gebunden hat, was allerdings nur geringe Auswirkungen hätte haben dürfen. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2020 bestehenden pandemischen Notlage und der bewussten Reduzierung der Mitarbeitenden in den Bereichen zur Vermeidung von Ansteckungen, zeitgleich aber keine effektiven Möglichkeiten wie jetzt, aus dem Home-Office im bezirklichen Datennetz arbeiten zu können, sorgte dafür, dass durch die gebundenen Personalressourcen durch die Ausschreibung das drohende Defizit in der Mittagsbeköstigung erst mit zeitlicher Verzögerung erkannt wurde.

3. Ebenfalls durch die Reduzierung der sich im Dienst befindlichen Mitarbeitenden aufgrund der pandemischen Notlage ergab sich, dass die notwendige Beschaffung der Mehrbedarfe nicht so effektiv erfolgen konnte, wie üblich und daher erst mit Verspätungen umgesetzt werden konnte. Für den Betrag von rund 600.000 € (offene Rechnungen abzüglich des Sachverhalts gem. Nr. 1) besteht eine allgemeine Basiskorrekturzusage der SenFin. Dieser Betrag ist daher finanziert und über einen allgemeinen Antrag beim bezirklichen Finanzservice abzurufen.

Es ist durch die Erläuterungen Nr. 1 3 erkennbar, dass das Schul- und Sportamt aufgrund Verkettung ungünstiger Umstände nicht in der Lage war, die oben genannten Rechnungen zeitgerecht zu bezahlen. Alle offenen Rechnungen wurden im Jahr 2020 nach Bereitstellung der Mittel unverzüglich beglichen. Um solche Situationen zukünftig abzuwenden, sind zwischenzeitlich weite Teile der Mitarbeitenden in der Lage, effektiv und mit Zugriff auf das bezirkliche Datennetz im Home-Office den Dienst zu verrichten. Ein derartiger Umstand wie hier aufgezeigt, wäre derzeit nicht mehr gegeben.

 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 1994/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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