Drucksache - 2009/XX  

 
 
Betreff: Schulen Sicherheit für digitalen Unterricht geben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Tagesordnung auf Beschluss der Sondermittel reduziert - Tagungsort Rathaus Schöneberg vertagt     
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2020 folgenden Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Schulen über eine Positivliste Rechtssicherheit darüber erhalten, welche leistungsfähigen Videokonferenzsysteme und digitalen Lehr- und Lernmittel rechtssicher von ihnen verwendet werden können.
Des Weiteren sollen ggf. länderübergreifende Initiativen ergriffen werden, mit Verlagen und Betreibern von Lernprogrammen und LernApps datenschutzrechtliche Probleme zu beheben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Drucksache mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und folgende Antwort erhalten:

In der Abteilung VII - Schule in der digitalen Welt - der SenBJF wurde der Bereich Serviceportfolio Management eingerichtet (SPM), der die Bereitstellung von digitalen Lehr- und Lernmitteln (Software, Apps) auf den mobilen Endgeräten für pädagogische Beschäftigte (MEG) koordiniert.
Schulennnen ihren Bedarf für digitale Lehr- und Lernmittel über die für ihre Schule zuständige IT-Betreuenden ITB anmelden. Vom ITB wird die Anfrage an den jeweils für die Region zuständigen Regionalen ITB-Betreuenden (ITRB) weitergeleitet. Die ITBR prüfen anhand eines Quickchecks, ob die Anwendung zur weiteren und abschließenden Prüfung an das SPM übergeben wird. Das SPM prüft anhand festgelegter Kriterien (IT-Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit), ob die Anwendung auf dem mobilen Endgerät für pädagogische Beschäftigte bereitgestellt werden kann.
Ein Überblick über die aktuell auf den MEG bereitgestellten Anwendungen (Positivlisten) ist über das Berliner Schulportal nach Anmeldung unter Serviceangebot einsehbar. Zusätzlich wird über neu bereitgestellte Anwendungen auch im Bereich "Aktuelles" im Berliner Schulportal informiert.
Im Berliner Schulportal sind bislang rund 20 Dienste angebunden worden, die mit einer einmaligen Anmeldung (Single Opt-In) zugänglich sind und vor der Anbindung durch die SenBJF gepft wurden.
Darüber hinaus können die Schulen im Sinne der Eigenverantwortlichkeit selbst digitale Lehr- und Lernmittel beschaffen. Die Prüfung der Rechtssicherheit (z. B. Datenschutz und IT-Sicherheit) für die eigenverantwortlich beschafften digitalen Lehr- und Lernmittel obliegt der Schule.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 2009/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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