Drucksache - 1876/XX  

 
 
Betreff: Reduzierung des Geltungsbereiches des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 7 29 "EUREF-Campus" für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg sowie Änderung des Bebauungsplanentwurfs.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.10.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1_Übersicht alter und neuer Geltungsbereich Bebauungsplan 7-29
Große Anfrage_CDU GA Ausbau des Gasometers_JO-final
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste auf seiner Sitzung am 08.09.2020 folgenden Beschluss:


1. die Reduzierung des Geltungsbereiches des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 7-29 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöne­berg, Ortsteil Schöneberg um Teilflächen des Grundstückes Torgauer Straße 17, das Grundstück Torgauer Straße 16, das Grundstück Tempelhofer Weg 64, Teilflächen des Tempelhofer Weges und die Grundstücke Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 sowie Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schönberg; Ortsteil Schönberg.

Der nunmehr geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-29 lautet: Bebauungsplan 7-29 für die Grundstücke EUREF-Campus, EUREF-Campus 1-25, Teilflächen der Torgauer Straße und des Cheruskerparks (vgl. Anlage 1).

 

2. die Verringerung der innerhalb des Bebauungsplanverfahrens 7-29 geplanten maximal zulässigen Geschossfläche von bisher 163.800 m² auf nunmehr 135.000 m².

 

3. die Änderung der Gebäudehöhe im Gasometer. Mit der stärkeren Ausnutzung bzgl. der Gebäudehöhe innerhalb des Gasometers reicht die künftige Bebauung bis zur Höhe des vorletzten Gerüstringes (Traufhöhe des Hauptbaukörpers: 107 m über NHN) und soll dann darüber als Staffelgeschoss mit einer sehr flachen Kuppel (Traufhöhe der Kuppel: 111 m über NHN, Scheitelpunkt der Kuppel: 113 m über NHN) abschließen.

 

 


Begründung

Das Ziel des Bebauungsplanes 7-29 ist es, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Wiederbelebung des ehemaligen GASAG-Areals mit neuen Nutzungen zu ermöglichen. Durch den Eigentümer wird die Realisierung eines Kom­petenzzentrums für Energie zur Kooperation und Vernetzung von Wissenschaft, Wirt­schaft und Politik angestrebt. Hierzu soll auf den privaten Grundstücken nördlich der Torgauer Straße ein Kerngebiet festgesetzt werden. Aufgrund des fortgeschrittenen Plan­stands wurde bereits für einen Großteil der Flächen seit dem Jahr 2011 die Planreife gemäß § 33 BauGB beschlossen, so dass die Entwicklung des EUREF-Campus bereits weit fortgeschritten ist. Der bisherige Bebauungsplan-Entwurf hat den Stand des zuletzt durch­geführten Verfahrensschritts, der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) von Mai bis Juni 2014. Das Bebauungsplanverfahren soll nunmehr zum Abschluss gebracht werden, beginnend mit einer erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu dem entsprechend den neuen Planungszielen geänderten Entwurf (Stand 2020).

Im Hinblick auf den letzten Stand des Entwurfs von 2014 hat sich die Entwicklungsabsicht des EUREF-Campus dahingehend verändert, dass nunmehr eine Verringerung der maximalen Geschossfläche von bisher 163.800 m² auf 135.000 m² geplant ist. Dies bein­haltet einerseits eine stärkere Ausnutzung bzgl. der Höhe der Bebauung innerhalb des Gasometers und andererseits die Reduzierung der Geschossflächen in anderen Bau­feldern auf den Gebäudebestand. Auf diese Weise wird eine Verringerung der insgesamt zulässigen Geschossfläche um 28.800 m² erreicht.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Entwicklungsabsicht hinsichtlich der Geschoss­fläche war es erforderlich, für das Plangebiet weiterhin eine tragfähige, verkehrliche Erschließung zu gewährleisten. Hierbei war gutachterlich zu untersuchen, ob die anzunehmenden Verkehrsströme allein über die Torgauer Straße erfolgreich abgewickelt werden können oder das Erfordernis einer zusätzlichen Erschließung über die Planstraße A noch Bestand hat. Im Ergebnis des Gutachtens ist die alleinige Erschließung des Plangebiets über die Torgauer Straße voll ausreichend, so dass die Planstraße A als zusätzliche Erschließungsmöglichkeit nicht mehr erforderlich ist. Dies hat eine Reduzierung des Geltungsbereiches um die Flächen der Planstraße A zur Folge (vgl. Anlage 1).

Zusammenfassend sollen im Bebauungsplanentwurf nunmehr die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (baufensterbezogene maximal zulässige Geschossfläche) sowie die Geltungsbereichsabgrenzung den neuen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Unter Beibehaltung der genannten, städtebaulichen Zielsetzung begünstigen die Re­duzierung der Flächeninanspruchnahme um 28.800 m² Geschossfläche und eine geringere städtebauliche Verdichtung ferner eine ressourcenschonende, nachhaltige Stadtent­wicklung. Die beabsichtigten Festsetzungen tragen zudem dazu bei, die Innenentwicklung zu stärken und den wert­vollen denkmalgeschützten Gebäudebestand zukunftsfähig zu bewahren.

 

Reduzierung des Geltungsbereiches

Der Geltungsbereich soll um die bisher geplanten Flächen der Planstraße A als zusätzliche Erschließungsmöglichkeit des EUREF-Campus reduziert werden. Ausgangspunkt hierfür war die Reduzierung der max. zulässigen Geschossfläche auf dem EUREF-Campus und die Frage, ob in diesem Fall eine gesicherte Verkehrserschließung allein über die Torgauer Straße nachgewiesen werden kann.

Im Rahmen des derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7-29 wurde zum Nachweis einer gesicherten Verkehrserschließung eine umfangreiche Verkehrsunter­suchung im Auftrag des Bezirksamtes und unter Einbindung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) durchgeführt. Im Ergebnis dieser wird nach­gewiesen, dass eine verträgliche Verkehrsqualität für die Erschließung einer Nutzung von max. 135.000 m² BGF auf dem EUREF-Areal ohne die bisher für notwendig erachtete Planstraße A gegeben ist.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK IV und VI) hat die Verkehrsuntersuchung geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Da sich nunmehr zeigt, dass die Planstraße A als notwendiges Erschließungserfordernis für die Vollentwicklung des EUREF-Areals mit einer Nutzung von max. 135.000 m² BGF im Rahmen der Bauleit­planung nicht mehr begründbar ist, werden seitens SenUVK im Rahmen der Trägerbe­teiligung zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes 7-29 keine weiteren Anforde­rungen für die Planstraße A gestellt. Einer Fortführung des Bebauungs­plan­änderungs­verfahrens ohne Planstraße A wird somit zugestimmt.

In der Stellungnahme der SenUVK werden als zwingende Voraussetzungen für eine gesicherte Verkehrserschließung die Ertüchtigung der Torgauer Straße mit einer Asphaltierung und Verbreiterung der Gehwege sowie der Errichtung einer Fuß- und Radverkehrs-LSA am Knoten Dominicus­straße /Sachsendamm/Torgauer Straße und die Verlängerung der Grünzeiten an den benachbarten Knotenpunkten in den Haupt­richtungen zur Gewährleistung von u.a. Wendefahrten angesehen. Die SenUVK geht in ihrer Stellungnahme davon aus, dass die erforderlichen Abstimmungen zur Ertüchtigung der Torgauer Straße und LSA-Planung das B-Planänderungsverfahren nicht beeinträchtigen.

Für die Ertüchtigung der Torgauer Straße mit den o.a. Maßnahmen befindet sich die Bauplanungsunterlage (BPU) in endgültiger Abstimmung. Die Umsetzung der Maßnahme ist spätestens nach Abschluss der Vollentwicklung des EUREF-Areals geplant.

Der untersuchte Modal Split des EUREF-Areals hat gezeigt, dass dieser zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel ausfällt. Die ausgezeichnete Lage des Areals zwischen dem S-Bahnhof Schöneberg und dem S- und Fernbahnhof Südkreuz wirken sich deutlich auf die Wahl der genutzten Verkehrsmittel aus. Als zusätzliche Erleichterung der Erreichbarkeit des Areals wird die Ertüchtigung einer still­gelegten Bahnbrücke vom S-Bahnhof Schöne­berg ausgehend intensiv untersucht und soll durch den Vorhabenträger realisiert werden.

Der Geltungsbereich wird somit um Teilflächen des Grundstückes Torgauer Straße 17, das Grundstück Torgauer Straße 16, das Grundstück Tempelhofer Weg 64, Teilflächen des Tempelhofer Weges und die Grundstücke Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsen­damm 87-88 von bisher 7,5 ha auf ca. 6,5 ha reduziert (vgl. Anlage 1).

Mit der Reduzierung des Geltungsbereichs geht einher, dass die Flächen der ehemaligen Planstraße A sowie die geplante öffentliche Parkanlage südlich der Torgauer Straße nicht mehr Teil des Bebauungsplanverfahrens sind. Der Verzicht auf die Planstraße A hat, ins­besondere die Reduzierung von Kfz-bedingten Emissionen (Lärm, Feinstaub) sowie die Reduzierung von versiegelten Flächen zur Folge. Die Erholungsfunktion des südöstlich angrenzenden Teilbereichs des Cheruskerparks sowie des südlich der Torgauer Straße bestehenden Annedore-Leber-Parks ist dadurch erhöht. Damit wird gewichtigen öffentlichen Belangen entsprochen.

Die bisher geplante öffentliche Parkanlage südlich der Torgauer Straße stand in engem Zusammenhang mit der Errichtung der Planstraße A, da hierfür bauliche Maßnahmen in die durch enorme Geländeunterschiede und Böschungen gekennzeichnete Bestands­situation erforderlich geworden wären. Diese Maßnahmen sind nunmehr entbehrlich geworden. Da Zuschnitt, Lage und Topografie der Fläche eingeschränkte Nutzungs­möglichkeiten bedingen und keine hohe Aufenthaltsqualität ermöglichen, wird im Ergeb­nis die Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage südlich der Torgauer Straße entbehrlich. Diese Änderung steht dem Planungsziel des FNP nicht entgegen (vgl. Mitteilungs­verfahren, Stellungnahme SenSW). Die bestehenden öffentlichen Grün­flächen im nörd­lichen Bereich des Plangebiets (GASAG-Nordspitze) werden beibehalten.

 

Verringerung der maximal zulässigen Geschossfläche / Gebäudehöhe Gasometer

Entsprechend dem Bebauungsplan-Entwurf von 05/2014 sollte insgesamt eine maximal zulässige Geschossfläche von 163.800 m² festgesetzt werden. Die zur Festsetzung beab­sichtigten Geschossflächen orientierten sich am Bestand, dem städtebaulichen Entwurf und an den 25 Bauvorhaben, die bereits auf Grundlage der erreichten Planreife gemäß

§ 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) mittels Beschluss­fassung bis dahin genehmigt wurden.

Die Geschossfläche verteilte sich im Entwurf von 05/2014 auf 16 Baufelder. Im Entwurf von 2020 sollen drei weitere Baufelder mit einer Geschossfläche von insgesamt 1.490 m² ergänzt werden. Diese Baufelder Nr. 8 A -C als überbaubare Grundstücks­fläche (Baufenster) sollen die vorhandenen Gebäude nunmehr planungs­rechtlich sichern, da eine langfristige Nutzung der Gebäude absehbar und gewünscht ist. Zudem erfolgt die Zusammenfassung der Baufelder Nr. 4 und 5 zu einem Baufeld Nr. 4 unter Verringerung der bisher für beide Baufenster geplanten Geschoss­fläche um 18.540 m². Die Geschossfläche verteilt sich nunmehr auf 18 Baufelder mit angepasster Nummerierung (vgl. Abbildung 1), wobei sich in den Baufeldern 2, 8, 9, 10, 11, 12 und 15 eingetragene Denkmale befinden.

Abb. 1:  grafische Darstellung der Baufelder im Bebauungsplanentwurf 7-29 „EUREF-Campus“               (Stand August 2020)

 

Alle denkmal­geschützten Gebäude werden durch denkmalschutzrechtliche Vorschriften gesichert. Für den zu erhaltenden o.a. denkmalgeschützten Gebäudebestand wurde eine Fläche von rd. 7.800 m² Geschossfläche veranschlagt. Die innere Bebauung des denkmal­geschützten Gasometers soll nunmehr eine Geschossfläche von 39.600 m² umfassen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die in den Bebauungsplanentwürfen geplanten maximal zulässigen Geschossflächen bezogen auf die jeweiligen Baufelder:

Lage nach Hausnr. EUREF

Lage nach Baufeld-Nr.

im B-Plan-Entwurf

7-29

Maximal zulässige Geschossfläche

in m²,

B-Plan-Entwurf 2014

Maximal zulässige Geschossfläche

in m²,

B-Plan-Entwurf 2020

Differenz

2020 ggü. 2014 in m²

1-2

1

 11.600

   9.650

- 1.950

4-5

3

 18.500

   7.300  

- 11.200

6-7

4

 12.700

   5.560

- 18.540

8-9

(5)

 11.400

10-11

5

 12.000

 12.000

0

12-13

6

 15.200

 15.150

- 50

14

7

   7.000

   6.200

- 800

15 A

8 A

 

      365     

+ 365

15 B

8 B

 

      800

+ 800

15 C

8 C

 

      325

+ 325

17

10 (Denkmal Gasometer)

 30.850

 39.600

+ 8.750

21-22

13

 12.000

 12.000          

0

23-24

14+14 A

 25.050

 18.250

- 6.800

3, 15, 16, 18-19, 20, 25

2, 8, 9, 11, 12, 15 (Denkmale)

   7.500

   7.800

+ 300

Summe


 

163.800

135.000      

- 28.800

Sonstige bauliche Anlagen

 

   1.489

      189  

- 1300

 

Ein Abgleich der bisher beabsichtigten Festsetzungen und der bis­herigen Entwicklungen auf dem EUREF-Campus zeigt, dass zum Stand 05/2020 bereits 96.414 m² Geschossfläche besteht bzw. sich in Umsetzung befindet. Weitere 36.225 m² Geschossfläche sind derzeit vom Projektentwickler innerhalb des Gasometers geplant. Die Summe aus Bestand, genehmigten und geplanten Vorhaben beträgt somit 132.639 m² Geschossfläche.

Im Vergleich zum Bebauungsplan-Entwurf von 05/2014 ist nunmehr aufgrund konkreter Nachnutzungsvorstellungen eine stärkere Ausnutzung des denkmalgeschützten Gaso­meters (Baufeld 10) geplant. In Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden soll das Gerüst des Gasometers im Inneren bebaut werden. Der Entwurf von 2014 sah vor, dass die drei oberen Gerüstringe sichtbar bleiben. Die nunmehr beabsichtigte Höhe der Innenbebauung reicht bis zur Höhe des vorletzten Gerüstringes (Traufhöhe des Hauptbaukörpers: 107 m über NHN), die oberhalb des vorletzten Gerüstringes zurückversetzt als Staffelgeschoss in Anlehnung an das historische Vorbild mit einer sehr flachen Kuppel (Traufhöhe der Kuppel: 111 m über NHN, Scheitelpunkt der Kuppel: 113 m über NHN) abschließen soll. Die in dem bisherigen B-Planentwurf 7-29 vorgesehene Höhen­be­grenzung der Innenbebauung wird dabei überschritten. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bereits Abstimmungen zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD), dem Landes­denkmalamt (LDA) und dem Eigentümer zur Fassade und äußeren Gestaltung der künftigen Bebauung getroffen.

Die Änderung der Entwicklungsabsicht beinhaltet die Reduzierung der Geschoss­flächen in den bisherigen Baufeldern. Damit ergibt sich eine Verringerung der insgesamt zulässigen Geschossfläche um 28.800 m² auf 135.000 m² bei gleichzeitiger erhöhter Bruttogeschoss­fläche innerhalb des Gasometers. Die Reduzierung in den Baufeldern betrifft vor allem die Baufelder 3 und 4, innerhalb derer noch die jeweilige Bestandsbebauung vorzufinden ist, die genutzt werden und erhalten bleiben sollen. Die nunmehr geplanten Geschossflächen in den übrigen Baufeldern orientieren sich an den ge­nehmigten Ge­schossflächen und werden im Bebauungsplan-Entwurf lediglich aufgerundet. In diesen Baufeldern kann die bauliche Entwicklung als abgeschlossen angesehen werden. Im Baufeld 14 / 14 A liegt die realisierte Geschossfläche deutlich unterhalb der zur Fest­setzung beabsichtigten Geschossfläche aus dem Bebauungsplan-Entwurf von 05/2014. Die Geschossfläche wird im Bebauungsplan entsprechend angepasst.

Die bestehende, genehmigte und geplante Geschossfläche von 132.639 m² soll im Bebauungsplan einen Zuschlag von rund 2.361 m² erhalten, um im Falle von Neubau­maßnahmen, insbesondere in den Baufeldern 3 und 4 Spielraum bei der architekt­onischen Ausgestaltung gegenüber dem Bestand zu ermöglichen. In der Gesamt-Bilanz ergibt sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-29 eine geplante maximal zulässige Geschossfläche von 135.000 m², die gegenüber dem Stand des Bebauungsplan-Entwurfs von 05/2014 um 28.800 m² geringer ist.

Das Bebauungsplanverfahren 7-29 soll nun unter Reduzierung der max. zulässigen Ge­schossfläche und dadurch ermöglichten vollständigen Abwicklung der Verkehrsströme über die Torgauer Straße im Sinne einer ressourcenschonenden, nachhaltigen Stadt­ent­wicklung und unter besonderer Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestands in enger Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt, insbesondere in der Frage der Höhe der inneren Bebauung des Gasometers, zum Abschluss gebracht werden. 

 

Mitteilungsverfahren

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5) und die zuständige Senatsverwaltung (SenSW II C) wurden mit Schreiben vom 16.07.2020 gemäß § 11 i.V.m. § 5 AGBauGB über die Absicht unterrichtet, die oben genannten Änderungen im laufenden Bebauungs­planverfahren 7-29 vorzunehmen.

Seitens der Gemeinsamen Landesplanung liegt das Plangebiet nach der Festlegungskarte des LEP HR im Gestaltungsraum Siedlung gemäß Ziel 5.6. Die Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestehen auf Grundlage der dargelegten Planungsziele im Rahmen der Zuständigkeiten der Referate I A und I B SenStadtWohnen gegen die Planungsabsicht keine Bedenken.

Mit der Reduzierung des Geltungsbereiches des B-Planes 7-29 werden weiterhin die folgenden übergeordneten Verkehrsanlagen berührt (vgl. Schreiben von SenUVK IV B 22 vom 29. Juli 2020):

- die Dominicusstraße und der Sachsendamm, die als übergeordnete Straßenverbindung mit der Verbindungsfunktionsstufe II im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) enthalten sind,

- die Bahnanlagen der Deutschen Bahn mit dem Berliner Bahn- und S-Bahnring sowie der Potsdamer Stammbahn und der S-Bahngleise der Linien S1 mit dem S-Bahnhof Schöneberg.

Damit werden dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB berührt, deren Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplanentwurf 7-29 ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächen­nutzungsplan entwickelbar. SenStadtWohnen geht davon aus, dass am Planungsziel des FNP – Sicherung einer öffentlichen Grünfläche bzw. öffentlichen Gründurchwegung – südlich der Torgauer Straße bis südlich Tempelhofer Weg bzw. Sächsische Straße [Anmerkung: gemeint ist hier der Sachsendamm] festgehalten wird sowie die bestehenden öffentlichen Grünflächen in dem in Rede stehenden Bereich beibehalten werden.

Städtebauliche Entwicklungskonzepte oder sonstige städtebauliche Planungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB oder gemäß § 4 Abs. 1 AGBauGB werden nicht berührt.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.IS.3634), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.März 2020 (BGBl.IS.587) geändert worden ist

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160)

 

 
 

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