Drucksache - 1873/XX  

 
 
Betreff: Geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereichs und Änderung des Geltungsbereichstitels des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung des Tempelhofer Weges zwischen Wilhelm-Kabus-Straße und der künftigen Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm mit Ausnahme im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Tempelhofer Weg 25-26 und Gotenstraße 34 einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks Gotenstraße 50-51 und Tempelhofer Weg 27 im Bezirk Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.10.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
XI-231 aba BA Vorlage Anlage 2
XI-231 aba BA Vorlage Anlage 1
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste auf seiner Sitzung am 08.09.2020 folgenden Beschluss:

 

1. die geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231 aba um eine Teilfläche von ca. 12 m² des Grundstücks Tempelhofer Weg 62, Flurstück 143 (Flur 55).

2. die Änderung des Geltungsbereichstitels des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231 aba. Der bisherige Geltungsbereichstitel lautete:

Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung des Tempelhofer Weges zwischen Wilhelm-Kabus-Straße und der künftigen Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm mit Ausnahme im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Tempelhofer Weg 25-26 und Gotenstraße 34 einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks Gotenstraße 50-51 und Tempelhofer Weg 27 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

Der neue Titel des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XI-231 aba lautet:

Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung (teilweise) des Tempelhofer Weges zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Tempelhofer Weg 9 und Wilhelm-Kabus-Straße, einschließlich des Grundstücks Gotenstraße 49 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

Begründung:

Zu 1.: Aufgrund der geänderten Ausführungsplanung für den neu zu errichtenden öffentlichen Spielplatz östlich der Teske-Schule wird der Geltungsbereich um eine geringfügige Teilfläche von ca. 12 m² des Grundstücks Tempelhofer Weg 62, Flurstück 143 (Flur 55) erweitert.

Zu 2.: Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit im Gebiet des benachbarten Bebauungsplans 7-75 (Wohnbebauung GEWOBAG) und der dafür erforderlichen Grundstücksnummerierung wurde der geplante Stadtplatz als eigenständiges Grundstück Gotenstraße 49 gebildet. Da hierdurch ohnehin eine Neufassung des Titels erforderlich war, wurde in Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Wohnen, Referat II C zur besseren Verständlichkeit im Sinne der Anstoßfunktion der Geltungsbereichstitel deutlich vereinfacht. Es ändert sich hierdurch somit lediglich der Geltungsbereichstitel, der Geltungsbereich selbst bleibt bis auf die geringfügige Erweiterung um ca. 12 m² (siehe 1.) unverändert.

 

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.IS.3634), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.März 2020 (BGBl.IS.587) geändert worden ist

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160)

 

 
 

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