Drucksache - 1827/XX  

 
 
Betreff: Ortshinweisschilder für ein sichtbares Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
22.02.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT. vertagt   
22.03.2021 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im Videocall statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Videocall      
26.04.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.08.2020
Änderungsantrag_SPD
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, an allen Ortseingangsstraßen von Brandenburg insbesondere nach Lichtenrade bzw. von Lichtenrade nach Brandenburg Ortshinweisschilder anzubringen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Den Beschluss der BVV aufgreifend, hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeschrieben und folgende Auskunft des Staatssekretärs erhalten:

"Die Aufstellung der sogenannten Ortshinweistafeln nach Zeichen 385 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgt in Berlin nicht in erster Linie zur Kennzeichnung der Bezirke oder eines Orts-/ Unterortsteils, sondern zur Zielbestätigung einer Wegweisung. Die Ortshinweistafeln sollen dort aufgestellt werden, wo durch amtliche Wegweisung über diesen Straßenzug zu dem Ziel geführt und dieses dort erreicht wird. Das Erreichen des auf den Wegweisern angegebenen Ziels wird durch die Ortshinweistafel bestätigt.
Die Aufstellung von Orthinweistafeln für Ortsteile oder Ortunterteile wie Lichtenrade sollte im Regelfall nur in begründeten Fällen und im Rahmen einer aufeinander abgestimmten Wegweisungskonzeption erfolgen. An den Straßen, an welchen nicht mit amtlicher Wegweisung zu den Orts- und Unterortsteilen geführt wird, sollen diese Verkehrszeichen nicht stehen, um eine Überbeschilderung unter Berücksichtigung des § 45 Abs. 9 StVO (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist) zu vermeiden.

Im Hinblick auf die vorgenannten Festlegungen wurde daher im Berliner Stadtgebiet auf dem Mariendorfer Damm zwischen Ifenpfad und Kettinger Straße sowie in der Motzener Straße in Höhe Poleigrund Zeichen 385 StVO angeordnet. Inwieweit diese noch vorhanden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

In der Marienfelder Chaussee vor dem Mariendorfer Damm – Lichtenrader Damm fehlt allerdings eine Anordnung von Zeichen 385 StVO als Bestätigung der Zielerreichung von Lichtenrade aus der Wegweisung. Diese wird schnellstmöglich nachgeholt. Eine Wegweisende Beschilderung mit dem Hinweis auf Lichtenrade ist auf Brandenburger Seite nicht vorhanden, so dass auf die Ausweisung des Unterortsteils Lichtenrade an der Berliner Landesgrenze verzichtet wurde.

Obwohl ich Ihre Intention für die beantragte Beschilderung grundsätzlich nachvollziehen kann, werde ich weiterhin an den o.g. Feststellungen festhalten und – bis auf die Ergänzung des Zeichens 385 StVO am Mariendorfer Damm – vom Aufstellen weiterer Ortshinweistafeln im Hauptstraßennetz absehen. Das Aufstellen zusätzlicher Ortshinweistafeln im Straßennetz – aus Richtung Waldblick kommend – obliegt der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde in eigener Zuständigkeit. Da aber auch diese an § 45 Abs. 9 StVO gebunden ist, dürfte ihre Prüfung zu dem gleichen Ergebnis führen.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten zum besseren Verständnis für meine Entscheidung beitragen."

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat das Vorhandensein der Beschilderung zwischen Ifenpfad und Kettinger Straße sowie in der Motzener Straße überprüft. Die Beschilderung ist derzeit nicht vorhanden. Der Straßenbaulastträger wurde bereits um Veranlassung der Neuanbringung gebeten. Darüber hinaus wurde eine Beschilderung aus Richtung Waldblick kommend geprüft. Das Bezirksamt schließt sich im Ergebnis den Ausführungen der SenUVK an.

 
 

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