Drucksache - 1794/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob und wie im Bezirk ein Transfairkaufhaus, betrieben von einem Träger für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, eröffnet oder eine bestehende Einrichtung unterstützt werden kann.
Der BVV soll bis zu ihrer Oktober-Sitzung berichtet werden, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen.
Begründung: Im Bezirk haben sich sieben Träger der ambulanten psychiatrischen Versorgung zur „Qualitätsgemeinschaft Betreute Arbeit in Tempelhof-Schöneberg GbR“ zusammengefunden und Arbeitsplätze geschaffen. Hier erlernen die Projektteilnehmenden nicht nur die unterschiedlichsten Fertigkeiten. Hier trainieren sie Durchhaltevermögen und gewöhnen sich daran, Verantwortung zu übernehmen.
Wir wollen im Bezirk für mehr Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Beschäftigungsangebote schaffen, nicht als einmalige Modellprojekte, sondern als ständige Einrichtungen. Ein Transfairkaufhaus, betrieben von Menschen mit psychischen Handicaps, bietet dazu eine gute Möglichkeit.
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