Drucksache - 1805/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 26.08.2020 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei regelmäßigen Schwerpunktaktionen gemeinsam mit der Polizei im Hauptstraßennetz des Bezirks das Parken in zweiter Reihe durch Gewerbefahrzeuge und private PKW zu ahnden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Konzertierte Aktionen des Ordnungsamtes mit der Polizei konnten bedingt durch Corona erst später und weniger durchgeführt werden, als dies geplant war.
Die von der BVV gewünschten gemeinsamen Aktionen bleiben, was die Zahl der Anzeigen angeht, zahlenmäßig weit zurück hinter den Überwachungen, die im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen des Außendienstes des Ordnungsamtes erfolgen. Dies waren seit September bis März rund 558 Anzeigen allein nur auf der beispielhaft genannten Busspur. Derartige Kontrollen und Ahndungen erfolgen also bereits sehr verstärkt und fortdauernd. Eine Unterstützung ist hierbei dem Außendienst auch erwachsen durch die bislang bis September dieses Jahres terminierte Stärkung der bezirklichen Ordnungsämter durch die Fortbildung von Parkraumüberwachungskräften zu Verkehrsüberwachungskräften.
Dies ist ein wichtiger Faktor der Corona-Eindämmungsmaßnahmen, damit sich der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) verstärkt auf die Kontrolle der Infektionsschutzverordnung konzentrieren kann. Gleichzeitig kann dadurch jedoch auch die Verkehrsüberwachung verstärkt werden.
Trotz aller hierbei begrüßenswerter Effekte ist, und dies ist die Kehrseite, jetzt schon absehbar, dass dadurch die Parkraumüberwachung Einbußen erleiden wird.
In der 18. und 19. KW, also Anfang Mai 21, sind erneut begleitende Kontrollen der Ordnungsämter zur Verkehrssicherheitsaktion der Polizei Berlin geplant. Der Fokus liegt dabei auf der Überwachung des verkehrswidrigen Haltens/Parkens von Fahrzeugen auf Radverkehrsanlagen, Bussonderfahrstreifen und in zweiter Reihe.
Grundsätzlich muss gesagt werden: bei zunehmenden Missständen im Straßenverkehr wie mangelhaftes Befolgen von Verkehrsregeln, können Maßnahmen des Ordnungsamtes nur mit erheblich mehr Personal und Aufwand, bzw. einem spürbar verschärften Bußgeldkatalog zum Erfolg führen. |
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