Drucksache - 1782/XX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Version vom 03.08.2020

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 18.01.2017 – Drs.Nr. 0071/XX -wurde

 

Herr Thomas Skodlerack

 

als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Sport gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierten gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Skodlerack hat den Verzicht mit Schreiben vom 29.07.2020, eingegangen im Büro der BVV am 29.07.2020, zum 01.07.2020 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Thomas Skodlerack

 

seit dem 01.07.2020 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 

 
 

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