Drucksache - 1757/XX  

 
 
Betreff: Spinde für Schüler an allen Schulen in Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
01.09.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.06.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.09.2020 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

dass alle Schulen in Tempelhof-Schöneberg mit Spinten für Schüler*innen ausgestattet werden. Spinte sind praktisch, weil in ihnen viel verstaut werden kann. Die Nutzung von Spinten hätte auch den Vorteil, dass Schüler*innen nicht beklaut werden können.

Der Schulausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 1.9.2020 eingehend beraten. Ein Beschluss ist nicht möglich, da die Anschaffung aus dem Verfügungsfonds erfolgen müsste oder die Eltern mit einem Anbieter einen entsprechenden Vertrag abschließen müssten. Die BVV würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie entsprechende Vorgaben beschließen würde.
Die BVV ersucht allerdings das Bezirksamt, die Schulleitung über das Anliegen des KJP zu informieren, damit der Anschaffungswunsch in die nächste Haushaltsplanung bzw. in die interne Diskussion in der Schule miteinbezogen wird

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Eine Vielzahl von Schulen verfügt bereits über Spinde für ihre Schülerschaft. Soweit noch Bedarf besteht, können die Schulen diesen über ihr Schulbudget decken. Denn die Schulen organisieren und gestalten gem. § 7 SchulG den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Zur Verfolgung der Interessen stehen der Schulgemeinschaft im Rahmen der Mitwirkung und der Arbeit der schulischen Gremien zielführende Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, um Spinde anzuschaffen.

 

Es wird darum gebeten, die Drucksache 1757/XX als erledigt anzusehen.

 

 
 

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