Drucksache - 1629/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Schulen rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien einen klaren Handlungsrahmen für die Ausgestaltung des Schuljahres 2020/21 erhalten. Dabei sollte Folgendes enthalten sein:
- jahrgangsbezogene Mindestanforderungen über den Umfang des Präsenzunterrichts - Hinweise zur Umsetzung des Lehrplans bzw. konkrete Vorgaben zum Erreichen von Lernzielen und zum Nachholen versäumten Lernstoffes - klare Regelungen zur Einsatzbarkeit von Lernkräften (u.a. Risikogruppen) - DSGVO-konforme Unterrichtsplattformen und klare Vorgaben zur Herstellung einer sicheren Datenschutzgrundlage - eine Aufstellung und Zurverfügungstellung verwendbarer Online-Lehrbücher in ausreichender Variationsbreite - ein Leitfaden zur Durchführung der Einschulungsfeiern - Ausstattung sowohl der Lehrkräfte als auch der Schülerschaft mit einheitlichen digitalen Endgeräten zu Beginn des neuen Schuljahres - vollständige Entlastung des pädagogischen Personals von Betreuung und Wartung der digitalen Medien - vollständige Entlastung des pädagogischen Personals von den Aufgaben zur Überwachung und Umsetzung des Hygieneplans.
Unabdingbar sind die noch immer nicht flächendeckende zuverlässige telefonische Erreichbarkeit der Schulen sowie W-LAN in den Schulen. Die erweiterte Schulleitung, die Schulhausmeister sowie die Verwaltungsleiter sind mit zeitgemäßen Dienst-Mobiltelefonen auszustatten.
Ferner wird das Bezirksamt ersucht, die Festanstellung von Reinigungskräften im Öffentlichen Dienst für die Schulen voranzutreiben und bereits im nächsten Schuljahr damit zu beginnen.
Begründung:
Es ist Aufgabe des Landes Berlin, die Schulen in die Lage zu versetzen, vernünftigen Digitalunterricht anbieten zu können. Dieser sollte sowieso mehr und mehr Bestandteil des Schulalltags werden.
Die Schulen sind aber nicht nur darin gefordert, Präsenz- und Fernunterricht zugleich zu organisieren, sondern die Anforderungen des Hygieneplans sind ebenfalls eine enorme Herausforderung, die vielerorts aufgrund des bestehenden Systems der Vergabe der Reinigungsleistungen an Fremdfirmen nicht 1:1 umgesetzt werden können. Hier müssen den Schulen festangestellte Reinigungskräfte zugeordnet werden, die sich mit „ihrer“ Schule identifizieren und nicht gegenüber einer Firma, sondern der Schule direkt verantwortlich sind. Nur dann können direkte Absprachen zu den wichtigen Zwischenreinigungen getroffen werden.
Üblicherweise sind zum jetzigen Zeitpunkt die Schulen schon mitten in der Vorbereitung des neuen Schuljahres, was in diesem Jahr nicht möglich ist, da nicht klar ist, wie das Schulleben nach den großen Ferien aussehen soll und welches Personal in welchem Umfang einsetzbar sein wird (Risikogruppe v.a. Ü60). Aber nicht nur die Schulen brauchen Planungssicherheit, auch die Familien wollen Verlässlichkeit, wie sie ihren Alltag nach den Ferien in Abhängigkeit davon organisieren müssen, wie der Schulbesuch zu Beginn des neuen Schuljahres aussieht.
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