Drucksache - 1565/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2020 folgenden Beschluss: Die BVV ersucht das Bezirksamt, folgende Maßnahmen für das Gemeinschaftshaus Lichtenrade vorzusehen und sicherzustellen:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Aufgrund personeller Engpässe, auch verbunden mit pandemiebedingten Einschränkungen konnte die Erneuerung der Licht- und Tontechnik im Saal des Gemeinschaftshaus Lichtenrade in 2020/2021 nicht umgesetzt werden. Für die Haushaltsjahre 2020/2021 standen im Kapitel 3306 Titel 81279 Mittel für die Erneuerung der Licht- und Tontechnik zur Verfügung, die pandemiebedingt und aufgrund personeller Engpässe nicht umgesetzt werden konnten. Auch die in der Arbeitsplanung 2021 aufgeführten Maßnahmen zur Betriebsverbesserung mussten zurückgestellt werden. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden daher im Titel 3306/81279 erneut Mittel angemeldet und sollen in 2022 für die Licht- und Tontechnik im Gemeinschaftshaus Lichtenrade genutzt werden. Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Betriebsverbesserung unter Voraussetzung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen nochmals in die Arbeitsplanung aufgenommen. |
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