Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt gem. § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) auf Vorschlag der in Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Dauer der Wahlperiode die nachstehend aufgeführte Person zur Nachbesetzung einer/s Bürgerdeputierten als beratendes Mitglied:
Träger | vorgeschlagene Person |
Suptur Evangelischer Kirchenkreis Tempelhof Schöneberg Götzstr. 24 b 12099 Berlin | Ariane Klein |