Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19. Februar 2019 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch Anbringen des Zusatzzeichens 1048-10 unter das Parkschild an den Parkhäfen am Gustav-Müller-Platz zwischen der Königin-Luise-Gedächtniskirche und der Naumannstraße das Parken in den dortigen Parkhäfen auf Pkw zu begrenzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Entsprechend der begehrten Veränderung der Beschilderung am Gustav-Müller-Platz zwischen Königin-Luise-Gedächtniskirche und Naumannstraße erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde und der Polizeidirektion 4 eine Überprüfung des Sachverhalts.
Derzeit ist das Parken im genannten Bereich entsprechend der vorhandenen Beschilderung für Kraftfahrzeuge mit einer Gewichtsbeschränkung von bis 2,8t gestattet. Die nunmehr gewünschte Maßnahme, dass Parken ausschließlich nur für Pkw zu gestatten, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeidirektion 4 nicht plausibel nachvollzogen werden. Da aus erkennbaren Gründen verkehrliche Maßnahmen hier nicht für zwingend erforderlich erachtet werden, wird die beantragte Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizeidirektion 4 nicht angeordnet werden. In Vorbereitung ist aber eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, die in den nächsten Jahren umgesetzt wird.