Drucksache - 1441/XX  

 
 
Betreff: Haus der Jugend projektieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit einer geeigneten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für den Bezirk Tempelhof Schöneberg ein zentral gelegenes Haus der Jugend zu projektieren.

 

Zielstellung ist die Schaffung eines eigenständigen attraktiven und dauerhaft abgesicherten Standortes für Jugendfreizeit und Jugendhilfe. Dieser soll die bestehende Einrichtungsstruktur sinnvoll ergänzen, insbesondere hinsichtlich von Angeboten, die an den kleinen und dezentralen Standorten nicht geleistet werden können. 

 

Bedarfsschwerpunkt ist gemäß MzK zu Drs. 0744/XX der Bereich Schöneberger Insel / Schöneberger Linse mit zugleich guter ÖPNV-Erreichbarkeit aus dem Gesamtbezirk über die nahe gelegenen Bahnhöfe Südkreuz und Schöneberg.

Deshalb soll insbesondere das Grundstück Tempelhofer Weg 64 als geeigneter Standort untersucht werden, konkrete Planungsschritte sind einzuleiten.

 

Es ist ausdrückliches und dringendes Ersuchen der BVV, dass ein Haus der Jugend in Schöneberg entstehen kann.

 

Soweit erforderlich soll das entsprechende Planungsrecht für das Grundstück Tempelhofer Weg 64 geschaffen werden.

 

 

 
 

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