Drucksache - 1308/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am Kammergericht in Schöneberg sichtbar die kolonialgeschichtliche Vergangenheit des Ortes und die Folgen der dortigen kolonialistischen Rechtsauffassungen erläutert werden.
Begründung: Das Überstülpen deutschen Rechts in den Kolonien und die Gestaltung des kolonialen Rechts in Deutschland hatte weitreichende Folgen für Opfer deutscher Kolonien. Das Kammergericht in Schöneberg war ein zentraler Ort für Kolonialjurist_innen, die z. B. darüber befanden, dass es in den Kolonien vor der Kolonialherrschaft keinen Besitz an Grund und Boden gegeben habe und deshalb keine Entschädigungen möglich seien für Enteignungen. Es gilt, auch an dieses Unrecht des deutschen Rechtssystems, das bis heute schwerwiegende Folgen hat, zu erinnern.
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