Drucksache - 1282/XX  

 
 
Betreff: Sicher zur Schule und zurück: Regelverstöße von „Elterntaxis“ konsequent ahnden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
28.05.2020 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
25.06.2020 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
24.09.2020 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
26.11.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
28.01.2021 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt vertagt   
25.02.2021 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - DIe Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, im Rahmen von koordinierten Schwerpunktaktionen Verkehrsverstöße vor Schulen in unserem Bezirk zu ahnden. Angestrebt werden eine enge Abstimmung und gemeinsame Kontrollen des bezirklichen Ordnungsamtes mit der Polizei, um insbesondere vor Schulbeginn eine erhöhte Präsenz vor den Schulen zu zeigen und durch so genannte „Elterntaxis“ verursachte Regelverstöße verstärkt zu kontrollieren und zu ahnden. Bei den Aktionen ist eine Präsenz des Ordnungsamts vor den jeweiligen Schulen in der Zeit von 07:30 – 08:15 Uhr obligatorisch. Die Schwerpunktaktionen sollen an durch ein hohes Verkehrsaufkommen belasteten Schulen durchgeführt und dort regelmäßig wiederholt werden. Die Aktionen sollen vor den Herbstferien umgesetzt und im Oktober ausgewertet werden. Im Bericht sollen ebenfalls vom Ordnungsamt für sinnvoll erachteten und im Folgenden beschriebenen Maßnahmen enthalten sein.

Im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Situation sollen durch das Ordnungsamt während der Schwerpunktaktionen

a.) straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. zusätzliche Beschilderung, eine teilweise Sperrung von Straßenabschnitten, eine Ausweisung von Einbahnstraßen und

b.) bauliche Maßnahmen zur Ordnung und Einengung des Straßenverkehrs vor Ort

geprüft werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Außendienst des Ordnungsamtes nimmt Kontrollen zur Sicherung der Schulwege auf verschiedenen Ebenen vor. Diese Aktivitäten sind sehr vielfältig, und nicht immer in einer gesonderten Statistik geführt, da z.B. sogenannte Eckenparker nicht nur Schulkinder, sondern auch andere behindern und gefährden.

Vor allem zu Beginn der neuen Schuljahre werden gezielte und umfangreiche Kontrollen vorgenommen, nämlich dann, wenn die Schulanfänger_innen die ersten Tage und Wochen in die Schule müssen. Da die Schulwege um halb acht frei sein müssen, ist es notwendig, dass zu diesem Zweck Außendienstkräfte ihre Dienstzeit auf freiwilliger Basis nach vorne verlagern. Dazu sind in der Regel Kolleg_innen dankenswerterweise bereit, die ihren Dienst dann bereits um vier Uhr morgens beginnen.

Im Vorjahr zu Schuljahresbeginn erfolgten 330 Anzeigen und 28 Umsetzungsanforderungen an sechs Einsatztagen, zum Halbjahresbeginn 2019: 140 Anzeigen und 27 Umsetzanforderungen an vier gesonderten Einsatztagen.

Am 08.08.2019 erbrachte eine 04:00-Uhr-Streife, die eine reine Schulwegüberwachung im Friedenauer Bereich durchführte, 150 Anzeigen.

Ende September, Anfang Oktober 2019 erfolgten 11 gezielte Einsätze vor Schulen, wobei es zu 51 Anzeigen, 11 Verwarnungen, 5 Umsetzungen kam.

 

23.09.19 07:30-08:15 140,144 2 Erbendorfer Weg 13

24.09.19 07:30-08:15 140/144 2 Schulenburgring 7-11

24.09.19 07:30-08:15 120/136 2 Ebersstr./ Prinz-Georg- Str.

25.09.19 07:30-08:15 136/129 2 Schulenburgring 7-11

26.09.19 07:30-08:15 144/129 2 Ebersstr.

27.09.19 07:30-08:15 136/120 2 Schulenburgring 7- 11

30.09.19 07:30-08:15 129/124 2 Ebersst./Prinz-Georg-Str

30.09.19 07:30-08:15 112/127 2 Luitpoldstr.

01.10.19 07:30-08:15 113/127 2 Werderstr.

02.10.19 07:30-08:15 131/132 2 Eberstr.

02.10.19 07:30-08:15 128/130 2 Gosslerstr/Hertelstr.

 

Am 31.10.2019 war ein Team ab 04.00h zur Schulwegüberwachung abgestellt, welches im Bereich Schöneberg insgesamt 158 Anzeigen gefertigt hat.

Diese Einsätze wurden und werden fortgesetzt.

Es besteht außerdem ein sogenannter Dauerauftrag bzgl. der Schulwegüberwachung, der von den Außendienstmitarbeitenden je nach Akutauftragslage bestreift wird; im Rahmen der stattfindenden Routine- und Akut-Kontrollen werden Falschparkende um diverse Schulen herum, beispielsweise auch in der Erfurter Straße, geahndet.

Ansonsten ahnden die Außendienstmitarbeitenden Falschparkende im Rahmen ihrer Außendienstarbeit je nach Auftragslage und im konkreten Fall um diverse Schulen herum. Diese Kontrollen dienen auch anderen Bevölkerungsgruppen (beispielsweise mobilitätseingeschränkte Menschen).

 

Nach § 39 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden angesichts der allen Verkehrsteilnehmenden obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Üblicherweise besteht vor Schulen bereits Tempo 30. Dies wird dann angeordnet, wenn im jeweiligen Gebiet eine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hoher Querungsbedarf herrschen. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, auch durch Eltern, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen; jede_r Kraftfahrer_in hat stets umsichtig zu fahren, auf das Verkehrsgeschehen zu achten und die Regeln einzuhalten.

 

Leider muss eine Zunahme rücksichtlosen Parkens und Fahrens konstatiert werden, so dass neben beispielsweise Menschen mit Behinderung vor allem Kinder Schwierigkeiten haben, die Fahrbahn sicher zu überqueren und einzusehen, bzw. gesehen zu werden. Das Freihalten der Ecken und Überwege dient der Schaffung von Sichtbeziehungen, die es allen Verkehrsteilnehmenden überhaupt erst ermöglichen, einander wahrzunehmen. Trotz der gefährlichen Auswirkungen ihres Handelns ist Uneinsichtigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern anzutreffen. Ihr rücksichtsloses Verhalten begründen sie damit, dass sie keinen Parkplatz gefunden hätten. Dies ist eine gesellschaftliche Entwicklung, der eine Ordnungsbehörde mit ihren beschränkten Personalressourcen nicht allein beikommen kann. Gesellschaftliches Miteinander lebt davon, dass ein Wille der einzelnen Personen besteht, Regeln dem Grunde nach einzuhalten. Besonders augenfällig wird dieses Missverhältnis erforderliche Regelbeachtung und Rücksichtnahme betreffend, wenn sie durch Eltern geschieht, die ihren Nachwuchs an erster Stelle selbst geschützt sehen, sich aber nicht entsprechend verhalten wollen.

 

 

 
 

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