Drucksache - 1236/XX  

 
 
Betreff: Eine weitere Einrichtung für Wohnungslose schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Kenntnisnahme
17.10.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Eine weitere Einrichtung für Wohnungslose schaffen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine neue Einrichtung zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen im Bezirk zu schaffen.

 

Dazu sollen potenzielle Flächen und Immobilien geprüft werden, aber auch mit Wohnungsbaugesellschaften und Trägern der Wohlfahrtspflege Kontakt aufgenommen werden, um alle Möglichkeiten auszuloten.

 

Die Abteilung StadtBau wird ferner ersucht, den zusätzlichen Bedarf als Teilaufgabe des strategischen Flächenmanagements bei den Haushaltsberatungen aufzugreifen.

 

Über die ersten Schritte ist bis September 2019 zu berichten.


 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

In der Region Schöneberg wurde vor wenigen Tagen eine neue Unterkunft eines gewerblichen Anbieters mit 246 Plätzen eröffnet, die bereits wenige Tage nach der Meldung in die aktuelle Berliner Unterbringungsleitstelle zu über 40% belegt ist.

Die Schaffung weiterer Einrichtungen in angemessener Größenordnung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wäre aus Sicht des Amtes für Soziales wünschenswert. Der Mangel an Unterbringungsplätzen im Land Berlin ist allgemein bekannt und der Bedarf an Plätzen hoch. Im Hinblick auf den Platzbedarf wurde bereits in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass keine geeigneten bezirkseigenen Objekte bzw. Flächen vorhanden sind. Es bestehen zurzeit keine realistischen Möglichkeiten des Bezirksamtes, ein solches Ziel umzusetzen. Das Amt für Soziales betreibt weiterhin regelmäßig, wie schon in der Vergangenheit, im Rahmen der zeitlichen und personellen Kapazitäten Akquise, um neue Anbieter für Obdachloseneinrichtungen zu finden. Leider konnte trotz der fortgesetzten  Bemühungen keine wesentlichen Erfolge erzielt werden.

Die Wohnungslosigkeit in Berlin stellt ein erhebliches gesamtstädtisches und vom einzelnen Bezirk nicht zu lösendes Problem dar. Die Unterbringung wohnungs- bzw. obdachloser Menschen erfolgt berlinweit bezirksübergreifend. Jede neu geschaffene Einrichtung kann und soll im Regelfall  allen Bezirken und damit allen Wohnungslosen unabhängig von der bezirklichen Zuständigkeit zur Verfügung stehen. Die Notwendigkeit der Schaffung von zusätzlichen Unterkünften, die den individuellen Bedarfen der Wohnungslosen gerecht werden, ist berlinweit und auch auf Senatsebene erkannt worden. Derzeit wird unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem LAF und den Bezirken das Instrument der Gesamtstädtischen Unterbringungssteuerung erarbeitet.

Diese Dienststelle wird berlinweit sowohl die Akquise als auch die Belegungssteuerung übernehmen und soll verantwortlich für eine allen Bedarfen gerechte ausreichende Platzkapazität werden. Soweit hier bekannt ist, ist die Aufnahme des tatsächlichen Dienstbetriebes noch in dieser Legislaturperiode geplant. Damit würden Akquiseaktivitäten der einzelnen Bezirke in naher Zukunft vollständig obsolet.

Die Bereitstellung bzw. das Angebot von Unterkunftsmöglichkeiten für Wohnungslose ist sowohl im privatgewerblichen als auch im gemeinnützigen Sektor als interessantes und ggf. auch lukratives Geschäftsfeld weitreichend bekannt. Es mangelt nicht an Interessenten an einem Betrieb zur Beherbergung Wohnungsloser. Gleichwohl scheitern sowohl privatgewerbliche als auch gemeinnützige Anbieter allzu oft an mehreren Hindernissen. Aus den Gesprächen des Amtes für Soziales mit potenziellen Anbietern geht hervor, dass die Immobilienpreise sowohl für Kauf als auch Pacht oder Miete so hoch sind, dass sie in Verbindung mit den laufenden Kosten für einen seriösen Betrieb nicht über Tagessätze für Beherbergung finanzierbar sind. Sowohl die Eigentümer der Immobilien als auch gewerbliche Betreiber von Unterkünften handeln als Wirtschaftsbetriebe gewinnorientiert. Nach glaubhaften Darstellungen mehrerer Anbieter sind  Banken nur äußerst selten bereit, für entsprechende Objekte bzw. Betriebe Kredite zu gewähren. Damit bleibt es nur potentiellen Anbietern mit ausreichenden bzw. erheblichen finanziellen Eigenmitteln noch möglich, neue Objekte zu eröffnen. Zudem stehen einer Eröffnung neuer Unterkünfte häufig stadtplanungsrechtliche und damit unumgängliche Vorschriften entgegen.

 

Auch wenn alle Kriterien erfüllt waren, also ein geeignetes Objekt in planungsrechtlich zulässiger Lage zu akzeptablen Preisen zur Verfügung zur Verfügung stand, scheiterte das Vorhaben oft genug daran, dass die Eigentümer attraktivere Nutzungsmöglichkeiten finden konnten und diesen dann gegenüber der Nutzung ihrer Immobilien als Unterkunft für Wohnungslose den Vorzug gaben. Auch hier wird die Lösung daher nur im gesamtstädtischen Konzept unter Einbeziehung landes- oder bundeseigener Immobilien liegen können.

 

Die Drs. 1236/XX wurde  sowohl dem bezirklichen Flächenmanagement als auch dem Amt für Stadtentwicklung mit der Bitte um Zuarbeit übermittelt.

Dem Flächenmanagement sind keine freien Kapazitäten oder umnutzbare Flächen in Dienst- oder Fachgebäuden des Bezirks bekannt, die für die Unterbringung Wohnungsloser geeignet wären.

 

Das Stadtentwicklungsamt übermittelte das Ergebnis der Prüfung zweier Grundstücke:

  • Gottlieb-Dunkel-Straße 25B, Gottlieb-Dunkel-Straße 26 (Flurstücke 21+22)

Für dieses Grundstück ist eine zumindest wohnähnliche Nutzung gemäß BauNVO planungsrechtlich unzulässig, da es sich in einem Industriegebiet befindet.

  • Preßburger Pfad (Flurstück 91)

Dieses Flurstück befindet sich in der Stadtrandsiedlung und wird als "Waldfläche" genutzt.

Für dieses Grundstück kann, im Rahmen eines noch festzulegenden Nutzungsmaßes, die gewünschte Nutzung in Aussicht gestellt werden.  Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Grundstück nicht an einer öffentlichen Straße liegt und somit nicht erschlossen ist. Aus sozialpolitischer Sicht ist darauf hinzuweisen, dass Unterkünfte außerhalb einer guten verkehrlichen Anbindung an den ÖPNV von der Zielgruppe nicht angenommen werden. In der Regel gilt dies für die Regionen außerhalb des S-Bahn-Ringes.

 

 
 

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