Drucksache - 0814/XX  

 
 
Betreff: Erstattung von Fahrtkosten zur Umfahrung der Fußgängerbrücke Säntisstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Beratung
20.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Deutschen Bahn AG einzusetzen, dass von dieser die Kosten eines Kurzstreckentickets zur Umfahrung der Fußgängerbrücke Säntisstraße erstattet werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit Schreiben vom 29.10.2018 wurde der Deutschen Bahn AG die Problematik, die sich für mobilitätseingeschränkte Menschen bei der Überquerung des Bahnüberganges stellt, dargestellt. Frau Bezirksstadträtin Kaddatz setzt sich in diesem Schreiben ausdrücklich dafür ein, dass die Deutsche Bahn AG eine Überquerung, bzw. Umfahrung, auch finanziell möglich macht und die Kosten eines Kurzstreckentickets erstattet werden.

 

Mit Schreiben vom 21.11.2018 lehnt die DB Netz AG eine Kostenübernahme ab. Solche Kostenübernahmeangebote führen nach Erfahrung der DB Netz AG dazu, dass eine Vielzahl von Fahrkarten eingereicht wird, welche dann nicht unbedingt vom ursprünglich avisierten Personenkreis genutzt werden.

 

Zudem bezieht sich die DB Netz AG auf die in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze, nach denen ein Anwohner einer bestehenden Bahntrasse immer mit Ausbaumaßnahmen an der Strecke rechnen muss. Der Anlieger muss sich also jederzeit auf die mit dem Bauvorhaben verbundenen Veränderungen einstellen und darf nicht auf den Fortbestand einer ihm günstigen Situation vertrauen. Das Interesse an der Aufrechterhaltung einer vorteilhaften Verkehrsbeziehung ist zwar im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dieser Belang ist aber regelmäßig nachrangig gegenüber den für das Verkehrsvorhaben streitenden Belangen.

 

Dies führt für das Eisenbahnbundesamt zu der Schlussfolgerung, dass Anwohner im Interesse des Allgemeinwohls, bei Baumaßnahmen der Eisenbahn, mit durchaus spürbaren Unbequemlichkeiten und Veränderungen ihrer bisherigen alltäglichen Lebensgewohnheiten rechnen müssen. Grundsätzlich sei jeder Anwohnerin und jedem Anwohner und damit auch Menschen mit Behinderungen zuzumuten, die eigenen Wegebeziehungen eigenverantwortlich neu zu gestalten, wenn die bisher gewohnte Straßenverbindung vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Niemand hat einen Rechtsanspruch auf das permanente Bereitstellen einer bestimmten Verkehrsinfrastruktur.

 

Die DB Netz AG teilt abschließend noch mit, dass sie bemüht ist, die Baumaßnahmen in der Säntisstraße so schnell wie möglich fertigzustellen, damit die barrierefreie Querung wieder möglich ist.

 

 
 

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