Drucksache - 0768/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2018 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Der BVV ist bis 30.9.2018 über die Umsetzung dieses Vorhabens zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf dem John-F.-Kennedy-Platz bestehen mehrere Beschränkungen für das Parken. So ist das Abstellen von Fahrzeugen dienstags in der Zeit von 5 Uhr bis 15 Uhr nicht gestattet. Ab Freitag ist das Parken ab 5 Uhr bis Sonntag 20 Uhr nicht erlaubt.
Das Parken auf dem John-F.-Kennedy-Platz ist mit dem Zeichen 314 (Parken) und dem Zusatzzeichen „nur in den weiß markierten Stellplätzen“, mit Ausnahme der eben beschriebenen Zeiten, erlaubt.
Beim Befahren der Feuerwehrzufahrt sowohl von der Badenschen Straße als auch von der Freiherr-vom-Stein-Straße befinden sich vermeintlich Parkstände hinter einer weiß durchgezogenen Linie, die nicht im Sinne der Zusatzbeschilderung markiert sind. Vielmehr sind diese baulich mit schwarzen Steinen versehen und entsprechen nicht der Ausnahmeregelung laut Zusatzzeichen. Auch sind diese Bereiche mit einer Markierung (durchgezogene weiße Linie) versehen. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen 295, welche nach den Erläuterungen der StVO durch die Verkehrsteilnehmenden nicht überfahren werden darf. Bei diesen Flächen handelt es sich um Feuerwehraufstellflächen, so dass auf diesen Flächen keine Kurzzeitparkzonen eingerichtet werden können.
Eine Kurzzeitparkzone direkt auf dem John-F-Kennedy-Platz anzuordnen, würde ein weiteres Zusatzschild, welches den Verkehrsteilnehmenden beim Befahren des Platzes deutlich machen müsste, dass das Parken neben den bereits bestehenden Beschränkungen am Montag, Mittwoch oder Donnerstag möglich wäre, erforderlich machen. Diese würde zu einer Überfrachtung an Informationen und keiner eindeutigen und leicht wahrnehmbaren Regelung für die Verkehrsteilnehmenden führen.
Auch vor dem Hintergrund, dass in der Freiherr-vom-Stein-Straße bereits eine gewünschte Kurzzeitparkzone mit 26 Parkständen und einer Parkscheibenregelung von 2 h besteht, lehnt das Bezirksamt die Einrichtung einer weiteren Kurzzeitparkzone aus den genannten verkehrlichen Gründen ab. Weitere Abstellmöglichkeiten befinden sich in der Zeit von 9-14 Uhr auf dem Bussonderfahrstreifen in der Domincusstraße.
Das Parken in der Feuerwehzufahrt vor dem Rathaus Schöneberg ist nach § 12 Absatz 1 Nr. 5 StVO verboten und muss durch die zuständigen Stellen geahndet werden.
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